Suche bisher vergeblich Anwalt mit Fachbereich IFG

Hallo,
ich suche einen Anwalt, der im IFG-Bereich tätig ist. Obwohl ich am Sitz eines kleineres Verwaltungsgerichts gesucht habe, habe ich zwar Anwälte für Verwaltungsrecht, nicht aber Richtung IFG gefunden. Gesucht habe ich über “Anwaltsverzeichnis”, "Bundesanwaltskammer"und örtliche Suche über Browser.
Als Grund wurde zunächst genannt, dass man höhere Kostensätze verlangen müsste. Was ich gezahlt hätte. Danach kam der eher glaubhafte Satz “Meist werden Klagen verloren, da der Kläger keine Beweise für die Existenz der Information vorlegen kann.”
Das wollen sich Kanzleien eher nicht anturn. Ist verständlich.

Moin & willkommen im Forum.

“Spezielle Anwälte” dafür gibt es nicht. Ich klage momentan mit Anna Gilsbach von dka Rechtsanwälte Fachanwälte (Anna Gilsbach - dka) in Sachsen für das SächsTranspG. Anna dürfte meines Wissens nach aber auch IFG-Fälle machen.

Raphael Thomas (RA Raphael Thomas — THOMAS RECHTSANWÄLTE) dürfte meines Wissens nach IFG Fälle machen

Zunächst danke an @juliankpf.
Ich glaube ich muss die Frage anders stellen.

Sofern es zu einer Klage kommt, suche ich weit ab von Berlin einen Fachanwalt, der nach meiner althergebrachten Meinung in der Umgebung des Verwaltungsgerichts wohnen sollte. Dabei denke ich als Privatperson an die entstehenden Kosten für Anreise, evtl. Übernachtung usw.
Aber die erste Frage wäre:
Wie wird heute so ein Verfahren (Klageeinreichung - Klage - Verhandlung) vorbereitet? Ich war/bin der Meinung, dass dies im persönlichen Gespräch erfolgt. Ist dies heute anders? Wird per Videokonferenz, Mails etc. vorbereitet? Nach meiner Meinung wird hier eher etwas übersehen.

Nee, einen persönlichen Termin vor Ort mit dem Anwalt gibts nicht mehr. Ich habe bisher nicht mal mit meiner Anwältin telefoniert (dazu muss man sagen, mein Fall ist aber auch eindeutig). Sowas geht mittlerweile komplett per Telefon / E-Mail / im Zweifel per Videokonferenz.

Die Anreise vor Gericht ist dann eben etwas teurer, das stimmt. Aber am Ende zahlt sowieso der Verlierer.

Danke @juliankpf , du hast mich gerade auf den neuesen Stand gebracht. Ich werds im Hinterkopf behalten, in der Hoffnung, dass ich doch noch einen Anwalt in der Nähe (persönlich) finde, der mit einem persönlich Konakt einverstanden ist. Der Kontakt dürfte aber länger dauern und kostspieliger sein.

Die Erstberatung ist in Deutschland gesetzlich gedeckelt, egal, ob sie 5 Minuten, oder 1 Stunde dauert. Und die Gebühr fällt unabhängig davon an, wie man mit dem Anwalt kommuniziert.
Der Zeitfaktor fällt dann erst nach der Erstberatung ins Gewicht, denn wenn der Anwalt abgesehen von der Beratung dann tatsächlich tätig werden soll, rechnet kaum ein Anwalt im Verwaltungsrecht mehr nach den gesetzlichen Gebühren ab, sondern verhandelt sein Honorar frei (pauschal oder nach Zeit).

Danke @BARCA . Die Erfahrung habe ich schon mal gemacht:
Eine Kanzlei, die in IFG nicht tätig ist, verwies mich bei meiner telefonischen Anfrage nach einem IFG-Mandat “kostenlos” an die größte Kanzlei der Stadt.
Die machten es besser: Die Dame an Telefon nahm Rücksprache mit einem Anwalt. Ich erhielt einen Telefontermin am nächsten Tag. Im Gespräch baute der Anwalt einige Hindernisse auf, um von der Klage abzusehen. Ich räumte diese aus dem Weg (z.B. höhere Gebühr hätte ich gezahlt). Letztendlich blieb ihm nur die Aussage, dass sie eine IFG-Klage deshalb nicht übernehmen, weil die Erfolgsaussichten gegen null tendieren.
Ich hatte ihm gesagt, gegen wen die Klage läuft. Er hat aber nicht gefragt, um welchen Sachverhalt es dabei ging.
Wenig später kam eine Rechnung über knapp mehr als 200€. Und ich Depp habe gezahlt. Nach meiner nachträglichen Meinung war diese nicht gerechtfertigt. Aber zu spät.

Doch, das ist im Rahmen.

Nach §34 RVG darf die Erstberatung eines Verbrauchers maximal 190,00 € kosten. Dazu kommt noch die Märchensteuer. Wenn die Beratung durch E-Mail, Telefon oder per Brief erfolgt, darf der Anwalt zusätzlich einmalig noch Telekommunikationskosten geltend machen , dabei kann der Anwalt entweder die Pauschale nach VV RVG 7002 in Höhe von 20,00€ oder die tatsächlichen Kosten nach VV RVG 7001 in tatsächlicher Höhe berechnen. Auf die Telekommunikationskosten kommt auch noch mal die Märchensteuer. Insgesamt kommt man da auf bummelig 249€ für die Erstberatung, im Gesetz stehen 250€ als Höchstgrenze. Also Punktlandung. Die Telekommunikationspauschale entfällt natürlich, wenn die Beratung nur mündlich von Angesicht zu Angesicht erfolgt.

Was leider auch im Gesetz steht ist, dass die Anwälte möglichst trotzdem auf eine freie Honorarvereinbarung hinwirken sollen. Dann wären sogar höhere Gebühren möglich. Bei einer Erstberatung würde ich mich darauf nicht einlassen. Anwälte verstehen sich als Organe der Rechtspflege, dann muss man sich zumindest die Erstberatung auch leisten können (just my 2 cents).

Wenn du den Anwalt nach der Beratung auch engagierst, muss die Gebühr für die Erstberatung zudem auch auf die späteren Kosten angerechnet werden.

Du kannst auch eine schriftliche Zusammenfassung der Beratung vom Anwalt verlangen (was aus Gründen der späteren Nachvollziehbarkeit und Haftung immer sinnvoll ist).

Das ist eher eine Frage des Anwalts und des Streitgegenstands.

Das IFG selbst ist inhaltlich nicht komplexer, als andere Verwaltungsvorschriften. Dass ein (salopp gesagt) „Wald-und-Wiesen-Anwalt“ sich auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht aus seiner Komfortzone trauen will, kann man verstehen. Aber spätestens wenn ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht meint, er habe keine Ahnung von der Materie, sollte man vielleicht die Rückgabe des Fachanwaltstitels anregen.

Richtig ist aber auch, dass Anwälte verpflichtet sind, ihre Mandanten vor unnötigen Kosten und Verfahrenshandlungen zu schützen und deswegen auch von Klagen und anderen Rechtsbehelfen abraten sollen, wenn diese nicht zumindest ansatzweise erfolgversprechend sind.

Wie kann er dich denn beraten, wenn er den Sachverhalt gar nicht kannte? :thinking:

Danke.
Das bringt mir Verständnis zumindest für die Höhe von Kosten. Dann kann ich mir ausrechnen (oder auch nicht), was nur für eine Klageeinreichung, also Erstellung der schriftlichen Klage, an Kosten kommen kann. Wobei es bei den Kosten auch auf den Umfang ankommt. Diesmal denke ich, die Klageeinreichung würde mir genügen, da mir diesmal Beweise für das Vorhandensein der Informationen vorliegen und diese auf keinen Fall geschützt sind.

Natürlich hat mich bei der telef. Beratung die Höhe für ein 10-minütiges Gespräch gestört. Aber der Hauptgrund war, dass der Anwalt, bei einem Streitfall über die Höhe der Beratungskosten, überhaupt nicht hätte sagen können, um was es eigentlich ging. Ist Tatsache.
Ist halt so. Ist jetzt aber weit ab von meiner Suche nach einem Anwalt.

Warum einen Anwalt nehmen? Es geht vor dem Verwaltungsgericht auch ohne Anwalt. Man muss kein zusätzliches Kostenrisiko für den Anwalt tragen, man kann auch direkt allein persönlich klagen. Das habe ich schon mehrfach gemacht… Da meine Fragestellungen alle nicht so einfach sind, ist erst einmal etwas terminiert worden, also über meine Erfolgsquote ohne Anwalt kann ich bisher wenig sagen.

Ein Mal ist die Behörde vor Gericht eingeknickt, hat alles Gewünschte rausgegeben und freiwillig die Kosten übernommen.

Ein Mal ist die Behörde vor Gericht eingeknickt, hat alles Gewünschte rausgegeben, war aber unwillig die Kosten zu tragen. Das Gericht hat dann einfach halbe/halbe entschieden. Passiert.

Ein Fehlurteil gab es schon, da musste ich die Kosten tragen, obwohl die Gegenseite eingeknickt ist, weil der Richter das IZG nicht kannte. Nun gut. Da hätte auch ein Anwalt nicht geholfen. Dass ich das IZG erwähnt habe, hat den Richter nicht interessiert… Wenn mir das Urteil nicht passt, kann ich ja, mit Anwalt, Berufung einlegen. Ja, passiert. Aber ich hatte zumindest keine Kosten für den Anwalt hier…

Das VG Schleswig fragt immer ein paar Sachen ab, wenn du die nicht sofort in der Klage mitbeantwortest:

  1. Bist du mit einer Einzel-Richter-Entscheidung einverstanden?
    (Wenn du Nein sagst, wird halt über deinen Kopf hinweg bestimmt, dass ein Einzel-Richter entscheidet. Ist auf Gerichts-Seite ein Beschluss mehr Arbeit.)
  2. Bist du mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden?
    Wenn du Nein sagst, gibt es halt eine mündliche Verhandlung, Fahrtkosten…
  3. Streitwert?
    Es werden am Ende, egal was du sagst, 5000 € oder Vielfache davon festgesetzt.

Wenn du die drei Sachen sofort beantwortest,
dann reichst du die Klage ein, bekommst eine Eingangsbestätigung
und irgendwann (1 Monat bis 1 Jahr später) die Rückmeldung der Gegenseite.
Und dann heißt es warten.
Vom 11.07.2022 ist meine älteste unentschiedene IZG-Klage,
immerhin gab es da schon mal vor ein paar Wochen eine mündliche Verhandlung…

Und nur weil ein Urteil gesprochen ist,
heißt das weder, dass die Behörde macht, wozu sie verpflichtet wurde,
was sie aber sowieso ja erst machen muss,
wenn auch die Begründung des Urteils vorliegt,
weil sie ja Rechtsmittel einlegen könnte…

Auf eine Urteilsbegründung habe ich fast 5 Monate gewartet…

Danke @Jan .

Ob ich das als Unterlegener so leicht nehmen kann wie du? Aber von Informationen hängt nicht mein Leben und auch nicht mein Einkommen ab.

Also ich habe bisher nur einmal eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durchgezogen, und das ohne Anwalt.

Habe aber gemerkt, dass ich mir für die Verhandlung zu wenig aufgeschrieben hatte. Hätte ich eine bestimmte Frage gestellt (die ich noch zuhause im Kopf hatte), wäre es vermutlich (?) zumindest in einem Punkt besser gelaufen. Also Teilerfolg. Was ich aber gemerkt habe, der Richter hat es sich einfach gemacht. Seine mehrfache Aussage „Herr X, wenn sie keine Beweise für das Vorhandensein der Info vorlegen können, kann ich nichts machen“. Nicht ein einziges einmal wurde die Behörde gefragt, ob das, was sie vorbringt, auch stimmt. Und da gehe ich davon aus, dass ein Anwalt schnell besser reagieren kann. Und deshalb die Suche nach einem Anwalt. Obwohl ich als Firmen-Mitarbeiter schon öfter als Zeuge vor Gericht ausgesagt habe, habe ich doch wichtige Dinge nicht notiert und Fragen nicht gestellt.
Andererseits habe ich aus dem vergangenen Fall schon mal gelernt.

Auch habe ich erst im Nachhinein erfahren, dass das Verwaltungsgericht auch selbst Dingen nachgehen soll, die der Bürger nicht wissen kann. Also selbst in der Behörde Nachforschungen anstellt.

Deshalb: Wenn ich ohne Anwalt eine Beweiserhebung beantrage (Befragung eines nach meiner Meinung mit den Informationen betrauten Behördenmitarbeiters), also nicht auf die Aussage des gerichtlichen Vertreters der Behörde vertraue, geht der Richter überhaupt darauf ein? Oder ist hier ein Anwalt erfolgreicher.

Bei einer Behörde habe ich schon gemerkt, dass bei Rückfragen zu nicht erhaltenen Informationen, schnell auf die Aussage der eigenen (Abteilungs-)Experten verwiesen wird. Die sind aber für mich nicht erreichbar. Und der IFG-Bereich kann sich später leicht rausreden.

Aber vermutlich muss man, wenn man die Kosten reduzieren und sich selbst vertreten will, auch verlieren können.

Revision kann man sich dann abschmicken. Anwaltszwang und vermutlich deutlich höhere Kosten.

Du suchst keinen Anwalt, du suchst einen sehr guten und engagierten Anwalt. Finde das mal.
Ich glaube, so lange der Anwalt keine eigenes intrinsisches Interesse an deinem Fall hat, ist es selbst bei viel Engagement und viel Geld kaum möglich, wirklich auf Zack zu sein.

Neulich war ich bei einer Verhandlung, da haben die Anwälte einfach Anträge gestellt, die nicht einmal vom Verfahrensrecht abgedeckt sind. Wofür hat man denn einen Anwalt? Die haben nur auf die Richterin eingeschimpft, aber wirklich Anträge laut Prozessordnung haben die nicht gestellt. Das hat die Richterin auch vielfach bemängelt, half aber nichts.

Ich war neulich vor Gericht gegen eine Behörde. Der Behördenvertreter war so schlecht vorbereitet, dass selbst die Richterin das mehrfach negativ bemerkt hat. Eigentlich hatte er absolut keine Ahnung von der Materie.

Die Gerichte sollen auf dies und jenes Hinwirken, faktisch machen sie das aber nicht, wäre Arbeit.
Auch der Richter muss höchst-engagiert sein, damit die sich freiwillig irgendwelche Arbeit machen, die nicht explizit vorher angefordert wurde.

Ich denke, du kannst auch vor dem Verwaltungsgericht Beweisanträge stellen. Und wenn du darauf bestehst, dann muss auch explizit darüber entschieden werden. § 86 Abs. 2 VwGO
“Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag kann nur durch einen Gerichtsbeschluss, der zu begründen ist, abgelehnt werden.”

Ich beantrage immer, dass die ganze Kammer entscheidet statt ein Einzelrichter
– oft mit mehrseitiger individueller Begründung.
Es wird jedes Mal kommentarlos entschieden, dass ein Einzelrichter entscheidet.

Du kannst also deinen Beweisantrag stellen.
Wenn der ohne Begründung abgelehnt wird,
musst du eben das passende Rechtsmittel einlegen…
… Ich glaube dies ist letztlich nur die Berufung,
da die im Allgemeinen nicht zugelassen wird,
wäre das richtige Rechtsmittel der Antrag auf Zulassung der Berufung.

Einem Anwalt bleibt am Ende ja auch nichts anderes übrig…

Und der Anwalt ist von Berufs wegen gehalten,
dir ständig zu sagen, dass das alles aussichtslos und unwirtschaftlich ist.

Ich habe jetzt schon mitbekommen, dass es finanziell eigentlich sehr günstig ist, wenn man, bei drohendem Verlust des Streitfalls, die Klage zurückzieht.

Da wäre meine Frage: Wird dann das Protokoll zur Verhandlung aufbewahrt oder gelöscht.

Aber wichtiger die andere Frage, falls du die beantworten möchtest:

Pauschal, mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn man eine normale IGZ-Klage verliert. Ein Streitwert von 5.000€ angenommen. Und angenommen, die Behörde berechnet keine Kosten oder nur Fahrt- und Vorbereitungskosten von wenigen Stunden. Die Behörde vertritt sich ja selbst.

So langsam sage ich mir, einfach mal in Verhandlungen reinsitzen. Entfernung von drei Verwaltungsgerichten in der Umgebung max. 80 km. Die Zeit hätte ich. Man bekommt aber leider hier keine Liste (auch nicht im Internet), wann welche Verhandlungen wo (evtl. vor Ort) angesetzt sind. Meine Anfrage vor Jahren an ein Verwaltungsgericht: Sinngemäße Antwort: „Es gibt keine Auflistung der Termine der nächsten Wochen. Ich (gez. VerW-Gerichts-Präsident) habe beigefügte Liste erstellen lasssen. Dies ist einmalig möglich, aber dauerhaft zu aufwändig.“ Das, obwohl die Beteiligten ja Wochen vorher eingeladen werden und die Termine im EDV-System vorhanden sein müssen.

Ich sehe jetzt aber einer mögliche Klage (die nicht ansteht) ohne Anwalt positiver als bis vor wenigen Tagen. Dein Hinweis auf § 86 Abs. 2 VwGO ist auch interessant. Und im Hinterkopf muss man behalten: Nicht ärgern. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Mit 503 Euro bist du dabei.

Streitwert 5000 Euro führt zu Gerichtskosten von 483 Euro.
Wenn du verlierst, will die Behörde auch immer noch 20 Euro haben.

Grundlage:
Kostenverzeichnis-Nr. (Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz)
1 Verfahren im Allgemeinen (KV 5110)

Und die 20 Euro stammen aus § 162 Abs. 2 Satz 3 VwGO.

@Frieder Klage zurückziehen? NEIN!

Es wird dir an allen Stellen immer geraten und versucht darauf hinzuwirken, dass du die Klage zurückziehst. Damit geht es von 3 Gebühren auf 1. Du drittelst also die Gerichtsgebühren. Aber gleichzeitig führt es dazu, dass du verlierst und damit auch die Kosten der Gegenseite voll zahlst und von deinen Kosten nichts erstattet bekommst. Und so klar, wie die Sachlage immer dargestellt wird, ist das fast nie.

Wenn der Richter dir zu deutlich sagt: “Ziehen sie doch zurück, ist sowieso aussichtslos.”
dann solltest du ihn wohl eher wegen Befangenheit ablehnen…
Es erspart ihm unendlich viel Arbeit…
Ich würde das als Richter jedem immer sagen, egal wie vielversprechend der Fall ist.

Hallo @Jan,

deine Aussagen haben mir jetzt einiges gebracht. Und wenn ich im schlechten Fall Gerichtskosten von 503€ übernehmen muss, ist dies immer noch besser als wenn zu den 503€ noch Anwaltskosten (Klageschreiben, Auftritt vor Gericht) kommen. Die Erfolgsaussichten bei eigener Vertretung und besserer Vorbereitung als beim letzten Mal, sind vermutlich ähnlich hoch, ob mit oder ohne Anwalt.

Letztendlich, so mein zwischenzeitlicher Gedanke, hängt der Erfolg eher von meinem Fachwissen zu dem jeweiligen IZG-Thema ab, das beim Anwalt aufgrund der Bandbreite der behördlichen Themen nicht vorhanden sein kann und vermutlich weniger von dem Fachwissen des Anwalts über seine anwaltliche Tätigkeit. Im Bedarfsfall müsste ich mich nur vorher ausführlich über meine Rechte vor Gericht (Anträge) informieren. Dafür wäre dann aber Zeit, zumal es bis zu einer Verhandlung kaum unter 2 Jahre dauern kann.

Jetzt muss ich das alles erst mal sacken lassen. Danke.

Übrigens: Bei mir stieg beim damaligen Verhandlungsverlauf so langsam die Wut hoch (muss das künftig gelassener sehen). Und als der Richter einmal sagte, „ich müsste schon Beweise liefern, dass die Vorschrift vorhanden sein müsste,“ konnte ich nur noch antworten: „Dann bräuchte ich das Gericht nicht.“ Hab da mit einer Kritikg des Richters gerechnet. Aber ich glaub, die Richter müssen das schlucken.

Ich glaube, entscheidend ist, alles für den Richter vorab schon so zu formulieren, dass er das nur noch abnicken muss.

Also alle Paragrafen und Urteile schon hinschreiben.
Je weniger Arbeit er mit deiner Lösung im Vergleich zu den Behauptungen der Behörde hat, desto eher tangiert er zu deiner Seite. Und ja, dazu gehört viel gute Vorbereitung…

Du kannst übrigens auch Video-Verhandlung beantragen, dann musst du nicht selbst hinfahren. Ich fahre aber lieber selbst hin, will ja das Happening haben…

Selbst hinfahren ist mir lieber. Ich höre mir zwar Videovorträge der Hochschule an, aber es kann auch mal an der Verbindung haken. Oder das Mikrofon spinnt bzw. habe ich nicht richtig eingerichtet. Da mach ichs lieber analog.

Das ist gut und trifft in jedem Lebensbereich zu.

Ich darf jetzt nicht zu euphorisch werden.