Ich wollte euch kurz an einem aktuellen Fall aus Sachsen-Anhalt teilhaben lassen, der zeigt, wie Behörden reagieren, wenn man IZG und DSGVO kombiniert.
Die Story: Ich habe eine Transparenzanfrage (IZG LSA) zu Werbeausgaben an das Innenministerium gestellt. Dieses hat den Antrag an die FH Polizei weitergeleitet. Die FH hat den Antrag prompt abgelehnt (angebliche Bereichsausnahme).
Daraufhin habe ich eine DSGVO-Auskunft (Art. 15) verlangt, um die internen Vermerke und den Kommunikationsweg zwischen Ministerium und FH zu sehen.
Die Reaktion der Behörde: Zuerst hieß es schriftlich: “Eine Verarbeitung Ihrer Daten erfolgte nicht.” Man habe die Daten nur genutzt, um mir den Ablehnungsbescheid zu schicken. Dass das Erstellen eines Bescheids rechtlich eine “Verarbeitung” ist, wollte man ignorieren.
Nachdem ich die Behörde über den Verarbeitungsbegriff nach Art. 4 DSGVO aufgeklärt habe, passierte Folgendes:
- Die Kehrtwende: Die Behörde schreibt mir plötzlich, dass mein (vorher abgelehnter) IZG-Antrag nun doch “nochmals geprüft” wird und eine “neue Entscheidung” ergeht.
- Die Einladung: Statt der Datenauskunft schickt man mir nun eine Einladung zum persönlichen Gespräch vor Ort, um “den Umfang der Auskunft zu besprechen”.
Fazit: Man merkt richtig, wie die DSGVO-Anfrage Sand im Getriebe war. Plötzlich ist die Ablehnung des IZG-Antrags hinfällig. Das Gespräch lehne ich natürlich ab – Auskunftsrechte sind keine Verhandlungssache. Ich bestehe auf die schriftlichen Aktenkopien.
Kombiniert eure Anträge mit Datenschutz-Anfragen, es wirkt Wunder! ![]()
Anfrage zum folgen: Werbekampagnen Polizei Sachsen-Anhalt (2023–2025) - FragDenStaat