Persönliche Einsichtnahme in Zeiten von OZG und BFSG

Auch in 2026 wird bei Anfragen im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes des Öfteren für Dokumente lediglich eine persönliche Einsichtnahme angeboten.

In Zeiten des existierenden Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überholt. Auch und insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen hinderlich, welche dennoch von ihren Rechten Gebrauch machen möchten.

Habt ihr eine Idee, wie hier (für eine langfristige digitale Verfügbarkeit ohne Hürden) angesetzt werden könnte?