Mal wieder das leidige Thema Postanschrift. In meinem Falle ist die angefragte Behörde ein Gericht:
Das Gericht möchte per Post antworten und argumentiert mit Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz. Ich möchte Antwort per E-Mail und argumentiere mit Thüringer Transparenzgesetz und dem Tätigkeitsbericht 7 des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Ich vermute, dass die im Gericht bei elektronischem Verkehr eher so an EGVP und DeMail denken.
Ich weiß, ich kann den Thüringer Informationsfreiheitsbeauftragten einschalten. Der gab sich das letzte Mal aber zahnlos.
Ich habe jetzt erst einmal eine Datenschutzerklärung für die Erhebung und Verarbeitung meiner Postadresse verlangt.
Ich habe ehrlich keine Lust, ständig irgendwelche Briefe zu digitalisieren und die OCR zu redigieren. Habt ihr noch Ideen?