1.)
Ich habe hier: Kontrollbericht zu Martin's Restaurant, Schwedt - FragDenStaat
eine Ablehnung der Übersendung des Kontrollberichts selbst bekommen, stattdessen werde ich ein “zusammenfassendes Informationsschreiben” der Ergebnisse bekommen. Ich würde den Kontrollbericht wohl ohne Erläuterung nicht verstehen:
Eine Übersendung des Kontrollberichtes, welcher neben Beanstandungen auch darüber hinausgehende Informationen enthält (z.B. bauliche Angelegenheiten, betriebliche und personelle Angelegenheiten), bedarf einer individuellen Erläuterung, um missverständliche und ggf. nachteilige Interpretationen ausschließen zu können. Diese kann bei einer bloßen Übersendung nicht sichergestellt werden. Hier ist ein wichtiger Grund gegeben, von der Übersendung der Berichte abzusehen.
Alternativ könnte ich ja vorbei kommen für die Akteneinsicht.
Insgesamt halte ich die Begründung für sehr wackelig. Aus dem Gutachten gutachten-topf-secret.foodwatch.de lese ich auf Seite 7:
Da es vorliegend um Ergebnisse von Betriebskontrollen geht, bei denen es sich um
Überwachungsmaßnahmen im Sinne der oben genannten Vorschrift handelt, stützt sich
der Anspruch auf Herausgabe der Kontrollberichte auch auf diese Vorschrift.
Und falls da persönliche Daten in dem Bericht auftauchen können die doch geschwärzt werden?
Widerspruch per Brief einlegen oder wie würdet ihr da vorgehen und was haltet ihr von dieser Ablehnung?
2.)
Ebenfalls hatte ich vorher um Antwort per Mail gebeten und auf § 6 VIG hingewiesen mir doch einen wichtigen Grund zu nennen wenn per Post geantwortet wird darauf. Nun die Behörde:
Grundsätzlich steht es der Auskunft gebenden Behörde nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VIG frei, welche Form der Auskunftserteilung sie wählt.
Da hat die Behörde doch einen Satz zu zeitig aufgehört zu lesen oder sehe ich das falsch? Schon im 2. Satz des § 6 VIG steht doch
Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden.
Und einen Grund hat Sie ja nun nicht genannt warum per Briefpost und nicht per Mail.
Ist das allein eigentlich auch schon ein Widerspruchsgrund?