Behörde droht bei Veröffentlichung?

Noch ein paar Anmerkungen kurz:
Zunächst einmal wäre es gut, wenn du deine Anfrage hier verlinken könntest. Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Nebeneffekt: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)

Dann musst du auch nicht alles zitieren, das macht es übersichtlicher. :wink:

Dann noch als Hinweis:

Hier untersagt die Behörde dir nichts noch wird dir tatsächlich gedroht (mit Konsequenzen – das impliziert eine Drohung), sondern es ist nur eine Feststellung einer rechtlichen Angelegenheit aus Sicht der Behörde.
Du musst der nicht übereinstimmen, ein Gericht muss mit der nicht übereinstimmen… aber v.a.:

Für die Behörde ist das nur ein “nett gemeinter” Hinweis an dich. Du wirst mit der Behörde kein Problem bekommen, der Fall ist für diese mit Bescheidung (=dem Bescheid zusenden) und dem Fakt beendet, dass niemand Widerspruch eingelegt hat.
Und du kannst ja nach ähnlcihen Anfragen schauen, das ist einfach der Standard(-Template)-Text.

Wer Klagen könnte, ist das Lebensmittelunternehmen.

Ich verweise aber auf die FragDenStaat-Seite

Ja. Dokumente, die zugeschickt werden, dürfen auch (ggf. gescannt oder abfotografiert) veröffentlicht werden. Dabei sollten personenbezogene Daten geschwärzt werden. Das ist mit Tools auf der Plattform ganz einfach möglich.

Dort wird auch hierauf verwiesen aka ist gerichtlich sehr gut geklärt.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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