Bearbeitung von VIG-Anfragen zu Zeiten von „Corona“- welche Erwartungen darf man in die Arbeit der Behörden zurzeit haben?

Hallo,

ich würde gerne einmal die Frage in die Runde geben:

Was ist zurzeit und auf Dauer von der Bearbeitung von VIG-Anfragen –vor allem hier- auch über gestellte Anfragen „Topf secret“-Aktion eurer Meinung nach von den Behörden zu erwarten?

Mit welchen Einbußen in Hinblick auf Quantität und Qualität der Bearbeitung sollte oder muss man eurer Meinung nach rechnen?

Auch im Hinblick auf gesetzliche Fristen und deren (Nicht-)Einhaltung seitens der Behörden aufgrund der „aktuellen Lage“ würde mich interessieren….

Grüße

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Auch wenn das ein alter Beitrag ist, ist er ja dennoch aktuell. Für alle, die ihn also erst jetzt sehen, schaut man sich mal diesen Beitrag an:

Ich denke deine Frage zieht auf das gleiche Thema ab.
Ich persönlich habe keine Einschränkungen bei Topf-Secret-Anfragen wegen Corona bisher gehabt.

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Da hattest du aber Glück! Mir gegenüber haben mehrere Behörden ihre langen Bearbeitungszeiten unter anderem auf die Corona-Pandemie geschoben. Ein Beispiel aus einem meiner laufenden Gerichtsverfahren:

… teilen wir mit, dass das zuständige Fachamt uns nunmehr daüber informiert hat, dass die finale Bearbeitung in dieser Angelegenheit aufgrund der bestehenden Corona-bedingten Überlastung nicht erfolgt ist.

oder auch:

Zum aktuellen Zeitpunkt kann die abschließende Bearbeitung aufgrund vorrangiger Prioritäten und insbesondere auch durch die Unterstützung des hiesigen Gesundheitsamtes zur Bekämpfung der Pandemie nicht erfolgen.

Was das angeht, muss man sich meiner Meinung nach keine Sorgen machen. Ich gehe davon aus, dass die Qualität der Auskünfte sich nicht verändert.
Aber dein anderer angesprochener Punkt, die Fristeinhaltung, ist betroffen, wie die oben zitierten Beispiele zeigen. Andererseits kann ich schwer einschätzen, wie stark die quälend langsame Bearbeitung meiner noch offenen Anfragen (teilweise noch aus dem August 2019) auf Coronaprobleme, oder auf allgemeine Unfähigkeit/Unwilligkeit zurückzuführen ist. Vermutlich wären diese Fälle auch ohne Corona vor Gericht gelandet…

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