Antwort mit Aufforderung nach IFG anzufragen

Hallo,

auf einen Teil meiner Anfragen zum Klima-Gebäude-Check habe ich 2x Post und 1x Email erhalten mit jeweils gleichem Inhalt. Enthalten ist ein Formular “Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht / Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz”.
Das soll ich ausfüllen und unterschreiben. Ohne dies kann mein Antrag nicht bearbeitet werden.

Weiterhin ist ein Begleitschreiben “Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bauaufsicht” dabei.

Ich meine, alle Angaben habe ich bereits per IFG-Anfrage über fragdenstaat gemacht. Muss die Anfrage wirklich per Papierformular erfolgen?

Kennt jemand das Formular oder hat Tipps wie das weitere Vorgehen ist?

Hier ein Beispiel meiner Anfrage https://fragdenstaat.de/a/199379

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Sehr seltsam. Werden in dem Formular andere/weitere personenbezogene Daten abgefragt als du eh schon per Anfrage übersendet hast? Die sollten doch auch sicherlich ausreichen (Name, Adresse).

Ansonsten würde ich argumentieren, dass die erneute bzw. zusätzliche Erhebung personenbezogener Daten der Datenminimierung widerspricht. War glaube ich mal in §3 des Bundesdatenschutzgesetzes festgeschrieben, jetzt in §71. Da steht direkt Datenminimierung drin sowie auch direkt “Stand der Technik”. Ansonsten auch in Art. 25 DSGVO. Das Ganze Ding mit deren eigenem Portal mutet schon sehr Altbacken an. Nicht schön

Unten steht noch etwas interessantes, was ich so nicht glauben kann: “Der Energiebedarfsausweis ist grundsätzlich nicht Bestandteil der behördlichen Bauakten.”. Dort würde ich argumentieren, dass es egal ist in welcher Akte er liegt, Bestandteil irgendwelcher Akten wird der Ausweis sein. Daher auch veraktet. Daher herauszugeben.

P.S.: Herzlichen willkommen im Forum! Sorry, hatte es bei meiner ersten Antwort vergessen.
Hoffe du findest hier immer fündig oder bekommst halbwegs zielführende Antworten auf deine Fragen :slight_smile:

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Auf jeden Fall interessanter Fall. Abgesehen von bereits gesagtem, kannst du vlt. das Formular (leer) hochladen? (Bspw. in der Anfrage, in der du ja den Postverkehr sowieso dokumentieren solltest)
Ich konnte das in der Anfrage bisher nicht finden.

Wenn man das Originaldokument sieht, kann man vlt. mehr dazu sagen.

Vielen Dank für eure Antworten. Behördenkommunikation ist wohl ein Thema für sich.
Den Antrag habe ich hochgeladen und an obige Anfrage angehängt.

Ich habe das Formular nun ausgefüllt und bringe es morgen zur Post. Mal sehen was dann passiert.

TL;DR: Mach das nicht!

Sehr komisch. Also vorab: Ich würde das Formular nicht so ausfüllen.
Zum einen sollte die Behörde ja wohl wissen, dass deine Anfrage nach dem UIG nicht dem (Berliner) IFG erfolgt, somit ist das ja schon mal ausgeschlossen.

Außerdem kann jede/r nach dem UIG diese Information anfragen. Und diese kann auch formlos erfolgen! D.h. es brauch eben kein solches Formular und du musst nicht angeben oder gar begründen, in welchem Interesse du handelst.
Eine Drittbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden, klar, dazu brauch die Behörde aber kein Formular.

Ganz absurd wird es am Ende dieses Formulars. Es wird sich auf § 22 Berliner IFG bezogen indem die kommerzielle Sammlung/Veröffentlichung angeblich verboten ist und mit Geldbußen belegt ist!
Das absurde dabei: Der entsprechende Paragraph ist längst weg gefallen. Ach und natürlich gilt immer noch nicht das Berliner IFG, sondern bundesweite UIG, welches so etwas natürlich nicht vorsieht.
Man beachte dass FragDenStaat mit genügend Böswilligkeit natürlich als eine solche Sammlung angesehen werden könnte.

Auch wichtig: Es wird eine Rechnungsadresse verlangt und auf Gebühren hingewiesen. Wenn du das so abgibst, könnte die Behörde dass so interpretieren, dass du dich mit der Erhebung von Gebühren einverstanden erklärst!
Ich würde empfehlen das nicht zu tun, denn nach dem UIG sind „mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten” gebührenfrei. Das Berliner IFG dagegen berechnet dir Gebühren selbst für kleinste Dinge.

Also wenn du das Formular absendest, würde ich empfehlen, einfach mal groß alles zu streichen:
was nach dem UIG nicht erforderlich oder Unsinn ist:

  • Berliner IFG durch UIG ersetzen
  • Rechnungsadresse streichen
  • irgendwo ergänzen oder streichen unten, dass du den Berliner IFG Gebührenhinweis nicht akzeptierst und Antrag für eine “einfache Anfrage” und somit gebührenfrei hälst
  • den § 22 unten streichen, evt., ergänzen “weggefallen”
  • Begründung weg lassen
  • irgendwo ergänzen, dass du per Mail die Kopie willst (und keine “Einsicht innerhalb einer Zeit” wie angegeben)
  • “Ich trete in der Eigenschaft als” auf streichen oder [ ] Sonstige oder so ankreuzen
  • oder halt einfach das Formular zurückweisen

Die Behörde wird das evt. nicht akzeptieren, aber sie könnte ja auch einfach per Mail das weiter bearbeiten.
Also nochmal meine starke Empfehlung: Lass dich nicht darauf ein.

Im Nachinein kannst du den Gebührenbescheid evt. auch noch anfechten etc., aber gleich jetzt zu reagieren ist natürlich leichter.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Zum eigentlichen Thema übrigens nochmal: Also ich denke auch, dass die Behörde bereits mehr Daten (Postadresse) von dir hat als sie benötigt. (Wie gesagt UIG-Anträge können auch pseudonym erfolgen.)

Der Rest der Behördenantwort ist in der Tat interessanter:

Naja, das ist ja ein TÜV. Ich kann mir schon vorstellen, dass ein TÜV den Energieausweis nicht an das Bezirksamt übermittelt (und sicher nicht übermitteln muss).
Im Zweifelsfall müsste man den TÜV selbst anfragen, was gehen sollte. (Zumindest sind einige TÜV-Behörden sind eingetragen.
In dem Fall sollte dir die Behörde aber doch bitte einfach Antworten “Information liegt bei uns nicht vor. Bitte TÜV direkt anfragen.” Dass kannst du natürlich auch direkt fragen bzw. darauf hin wirken, dass sie dir dass einfach (kostenlos) sagen, ohne Papierkram. Das ist unnötige Bürokratie.

Wo wir schonmal dabei sind: Kannst du das dann auch noch veröffentlichen?
Allgemein bei FragDenStaat ist es sinnvoll, wirklich alle Dokumente der Behörde hochzuladen. Das kannst du auch jetzt noch tun, indem du den existierenden Eintrag bearbeitest. Da kann man per Drag- & Drop einfach mehrere Dokumente hinein ziehen.
Zum Einen können wir eben so am besten Unterstützung anbieten (siehe oben) und zum Anderen sieht man transparent wie die Behörden arbeiten und kann das auswerten etc.

Auch von mir ein herzliches Willkommen im FdS-Forum! :slight_smile:

Eine kleine Anmerkung zu dem Anhang in der Antwort per E-Mail: In der Anrede steht noch dein Name. weitere Schwärzungen kannst du einfach ergänzen, so wie du auch die bisherigen erstellt hast.

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Sorry für die weitere Ergänzung, aber sehe auch jetzt warum die Behörde sich wohl auf das Berliner IFG statt UIG bezieht: Dein Abfragetext verweist explizit auf das Berliner IFG. (Auch wenn Teile des Textes auf das UIG verweisen, was ganz verwirrend ist.)

Man korrigiere mich, aber meines Wissens nach ist für die Energerieausweisfragen wirklich immer das UIG als Gesetzesgrundlage anzunehmen oder zumindest LandesUIG-Gesetze, aber kein „allgemeingültiges” IFG, oder?
In jedem Fall passt der Anfragetext nicht ganz, sodass hier evt. auch ein Fehler bei FragDenStaat vorliegt. @l.lingner Eröffne dazu, wenn du willst, ruhig einen neuen Thread oder vlt. noch besser ein technisches Issue auf GitHub.

Vielen Dank für eure Antworten, wirklich toll so ein Feedback zu bekommen. Ich fühle mich doch etwas überfordert. Was kann ich nun tun?

Das Formular absenden werde ich erstmal nicht. Aber irgendeine Reaktion würde ich schon gerne geben. Im Moment wartet das BA auf meine Antwort. Ich habe schon andere Anfragen angesehen, aber bisher nichts vergleichbares gefunden.
Achja, insgesamt habe ich 6 Anfragen gestellt, 3 davon wurden bisher beantwortet, wie die hier besprochene.

Ist das nun ein Versuch vom BA Pankow Anfragende abzuschrecken oder kann der Anfragetext wirklich so missverständlich interpretiert werden? Ich finde den ziemlich klar. Auf das Berliner IFG wird ja nur in einem Satz Bezug genommen.
Was mir aufgefallen ist, in einer anderen Anfrage wird ein anderer Anfragetext benutzt, bei einer weiteren wird sogar nur auf Basis des UIG gearbeitet. Das fällt mir jetzt erst auf. Sollte der Text nicht immer gleich sein? Ich habe ein Issue dafür eröffnet.

Das Informationsblatt Datenverarbeitung habe ich auch auf berlin.de gefunden, allerdings für Lichtenberg. Es ist inhaltlich soweit identisch, nur bei mir steht noch die Adresse vom BA Pankow dabei. Das ist schon abschreckend, zumindest fühle ich mich nach dem Lesen nicht informierter.
Ich werde noch einen Scan machen und meine Version hochladen.

Es gibt kein UIG in Berlin. Das UIG ist in Berlin Teil des IFG.

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Okay, das wusste ich nicht. Das ist dann natürlich doof…