TL;DR: Mach das nicht!
Sehr komisch. Also vorab: Ich würde das Formular nicht so ausfüllen.
Zum einen sollte die Behörde ja wohl wissen, dass deine Anfrage nach dem UIG nicht dem (Berliner) IFG erfolgt, somit ist das ja schon mal ausgeschlossen.
Außerdem kann jede/r nach dem UIG diese Information anfragen. Und diese kann auch formlos erfolgen! D.h. es brauch eben kein solches Formular und du musst nicht angeben oder gar begründen, in welchem Interesse du handelst.
Eine Drittbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden, klar, dazu brauch die Behörde aber kein Formular.
Ganz absurd wird es am Ende dieses Formulars. Es wird sich auf § 22 Berliner IFG bezogen indem die kommerzielle Sammlung/Veröffentlichung angeblich verboten ist und mit Geldbußen belegt ist!
Das absurde dabei: Der entsprechende Paragraph ist längst weg gefallen. Ach und natürlich gilt immer noch nicht das Berliner IFG, sondern bundesweite UIG, welches so etwas natürlich nicht vorsieht.
Man beachte dass FragDenStaat mit genügend Böswilligkeit natürlich als eine solche Sammlung angesehen werden könnte.
Auch wichtig: Es wird eine Rechnungsadresse verlangt und auf Gebühren hingewiesen. Wenn du das so abgibst, könnte die Behörde dass so interpretieren, dass du dich mit der Erhebung von Gebühren einverstanden erklärst!
Ich würde empfehlen das nicht zu tun, denn nach dem UIG sind „mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten” gebührenfrei. Das Berliner IFG dagegen berechnet dir Gebühren selbst für kleinste Dinge.
Also wenn du das Formular absendest, würde ich empfehlen, einfach mal groß alles zu streichen:
was nach dem UIG nicht erforderlich oder Unsinn ist:
- Berliner IFG durch UIG ersetzen
- Rechnungsadresse streichen
- irgendwo ergänzen oder streichen unten, dass du den Berliner IFG Gebührenhinweis nicht akzeptierst und Antrag für eine “einfache Anfrage” und somit gebührenfrei hälst
- den § 22 unten streichen, evt., ergänzen “weggefallen”
- Begründung weg lassen
- irgendwo ergänzen, dass du per Mail die Kopie willst (und keine “Einsicht innerhalb einer Zeit” wie angegeben)
- “Ich trete in der Eigenschaft als” auf streichen oder [ ] Sonstige oder so ankreuzen
- oder halt einfach das Formular zurückweisen
Die Behörde wird das evt. nicht akzeptieren, aber sie könnte ja auch einfach per Mail das weiter bearbeiten.
Also nochmal meine starke Empfehlung: Lass dich nicht darauf ein.
Im Nachinein kannst du den Gebührenbescheid evt. auch noch anfechten etc., aber gleich jetzt zu reagieren ist natürlich leichter.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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