Antwort der Behörde auf Erinnerungsnachricht:"Gleichwohl möchte ich Sie bitten, Ihr Anliegen in einem angemessenen Ton vorzutragen"

Hallo,

das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt antwortete zurzeit wiederholt mit gleichem Text auf Erinnerungsanfragen wegen Fristüberschreitung zur Herausgabe der Dokumente zur Kampagne “Verschlusssache Prüfung” u.a. mit folgender Textpassage:

“Gleichwohl möchte ich Sie bitten, Ihr Anliegen in einem angemessenen Ton vorzutragen. Das ist auch im Schriftwechsel mit Behörden nicht unüblich geworden.”

https://fragdenstaat.de/anfrage/realschulabschluss-aufgaben-im-fach-mathematik-im-jahr-2019-in-sachsen-anhalt/

Ich wollte das einmal hier zur Diskussion stellen:

Ist eurer Meinung nach die Formulierung der Erinnerungsanfrage zu scharf, zu unfreundlich formuliert oder der Tonfall gar ungemessen?

“meine Informationsfreiheitsanfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt“ vom 27.01.2021 (#209852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.”

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Hi, hier auch LSA!
Wahrscheinlich ist die Antwort vom Tullner-Ministerium genauso eine Standardantwort, wie der Erinnerungstext von FragDenStaat ein Standardtext ist. Möglicherweise ist der Text vom Ministerium nur so allgemein gemeint, ohne sich auf den FDS-Text zu beziehen.

Eine Fristüberschreitung ist ja eine Rechtswidrigkeit, insofern ist der schärfere Ton durchaus angemessen. Eine ähnliche Wirkung würde man erreichen, wenn man eine freundliche Erinnerung mit “Hochachtungsvoll” unterschreibt.
Insofern kannst du die Antwort des Ministeriums ignorieren, da ist jemand mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden.

Der Mustertext von FDS ist in sich aber tatsächlich inkonsistent, was das Verbot der Weitergabe an Dritte angeht. Das sollte man redaktionell überarbeiten.

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Ich sehe das wie @BARCA. Die Person der Behörde entschuldigt sich ja auch für die versäumte Frist. Ich glaube die Person ist auch der Meinung, dass es sich bei der Monatsfrist um eine Soll-Vorschrift handelt, die eher eine Empfehlung als eine Verpflichtung darstellt. Wikipedia sagt dazu recht eingängig und leicht zu merken:

Das ‚soll‘ ist näher am ‚muss‘ als am ‚kann‘

Das heißt auch, dass die soll-Vorschrift generell zu befolgen ist, aber in Ausnahmesituationen davon abgewichen werden darf, was hier eher nicht der Fall war. Du könntest ja auch höflich Nachfragen, welcher Teil deiner Antwort im unangemessenen Ton formuliert war. Oder es einfach auf sich beruhen lassen. :slight_smile:

Hallo zusammen,
ich hatte von 300+ Anfragen auch eine Behörde, die mir das zurückgemeldet hatte. Das sagt natürlich nichts über die Dunkelziffer aus, und wie oft eine mögliche andere Formulierung eventuell zu einem “Erfolg” geführt hätte.
Ich habe mich eben mal im Froide umgeschaut und eine Übersetzung vorgeschlagen, die den Erinnerungstext nach den Methoden der GFK ausgestaltet. Letztlich wollen wir ja alle nur unsere Bedürfnisse erfüllt bekommen. Wenn ich das mit einem anderen Text hinbekomme, dann will ich lieber Glücklich sein, als Recht zu haben (frei nach Marshal Rosenberg).

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Moin!
Danke dir für den Vorschlag. Ich finde den derzeitigen Text sinnvoll, weil er u.a. auch juristisch eindeutig ist. Angemessen ist er, finde ich, auch - die Behörde verstößt ja gegen das Gesetz (und ist in der Regel an juristische Formulierungen gewöhnt). Meinst du nicht, Leute, denen das zu harsch ist, können den Text für sich umformulieren? Das ändert ja tatsächlich den vorformulierten Text für 100.000 User.
Beste Grüße!

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Mir wäre auch wichtig, dass ein anderer Text juristisch gesehen die gleiche Aussage macht, wie der jetzige. Letztlich kommt es darauf ja an, wenn es vor das Gericht gehen sollte. Da kann vielleicht auch @alvaro.zoder was zu sagen.
Ansonsten kenne ich die Zahlen nicht, wieviele sich den Text vor dem abschicken durchlesen und in dem Kommunikationskontext überdenken und dann umformulieren, bevor die Behörde ihnen zurückmeldet, sie findet den unangemessen. Genausowenig wieviele Bearbeitende in Behörden den nicht als angemessen empfinden es aber nicht zurückmelden. Ich vermute mal die meisten werden sich auf den Standardtext verlassen. Angemessenheit ist ja auch regelmäßig einer der Prüfpunkte von Gerichten und wir kennen ja auch den Menschen der uns gegenüber"schreibt" üblicherweise nicht persönlich.
Deswegen mein Vorschlag, unabhängig von der Klärung der Frage, ob der jetzige Text (für wen auch immer) angemessen ist oder nicht, ob man im Rech ist (oder glaubt zu sein), hier mit einer anderen Formulierung dahin zu wirken, dass man sein Bedürfnis nach Klarheit (wahrscheinlicher) erfüllt bekommt.

(Alternativ fände ich auch hilfreich, wenn es die Möglichkeit gäbe in seinem Profil für so 2-3 Sachen seine eigenen Antwortprofile zu hinterlegen oder zwischen verschiedenen Optionen der Antworten auszuwählen. Weil das immer wieder manuelle ändern eben auch immer Mehrarbeit ist.)
LG

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Sehe ich auch so. Ich habe den noch nie richtig durchgelesen beim Absenden, also es wäre shcon schön eine freundliche Formulierung da zu haben.

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@LanMarc, @fnord, @arne.semsrott Ich finde, das sind gute und wichtige Gedanken, die sich um die Frage der angemessenen Kommunikation drehen.
Es kommt natürlich auf das richtige Verhältnis an - zwischen juristischer Schärfe / Klarheit auf der einen und höflicher und respektvoller Kommunikation auf der anderen Seite.
Bevor ich selbst zum konkreten Beispiel Stellung nehme, kurze Rückfrage an @BARCA - denn Du regst ja (auch) eine Modifizierung des Mustertextes an:

Der Mustertext von FDS ist in sich aber tatsächlich inkonsistent, was das Verbot der Weitergabe an Dritte angeht. Das sollte man redaktionell überarbeiten.

Kannst Du das ausführen? Ich nehme an, Du meinst nur die logische Inkonsistenz dieser beiden Sätze:

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
(aus der Anfrage aus Sachsen-Anhalt: Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt - FragDenStaat - die zu diesem Thread Anlass gegeben hat.)

Diese Inkonsistenz könnte man durch Einfügen des Wortes “Sonstige” vor “Dritte” aufheben.
Ich weiß aber nicht, ob Du nicht vielleicht doch noch mehr meinst.

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Bitte beachten: Die Anfragetexte sind auch unterschiedlich je nach Jurisdiktion und verwendetem Gesetz. Bitte also jeweils auch Beispielanfragen mit angeben.

Ist das so? Unterschiedliche Erinnerungstexte (nicht Anfragetexte) habe ich bisher nicht gesehen.

Ich denke aber dieses Bspw. bezieht sich auf den „normalen“ IFG-Bund-Fall.

Moin, tatsächlich bezog es sich genau darauf.

Rechtlich besteht ja im Verwaltungsrecht kein Anspruch auf Weiterleitung an die zuständige Behörde, es sei denn, das Sozialgesetzbuch ist als Spezialgesetz anwendbar. Insofern ist die Weiterleitung an den korrekten Adressaten außerhalb der Behörde eh reine Kulanz.

Eine Idee (von vielen):

Mit einer Weitergabe meiner Daten an Dritte erkläre ich mich nicht einverstanden, es sei denn, Sie sind für meinen Antrag rechtlich nicht zuständig. Im diesem Fall würde ich mich sehr freuen, wenn Sie meine Anfrage an die richtige Stelle weiterleiten und mich kurz und formlos über die Abgabe informieren würden, hierfür bedanke ich mich bereits recht herzlich im Voraus.

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Ja, fast. Im UIG ist das durchaus vorgesehen. Unsere normalen Anfragen sind ja in der Regel Sammelanfragen nach IFG/UIG/VIG Das meinte ich mit meinem Verweis auf die jeweiligen Beispiele und Beispielgesetze. Evtl. müssen wir das ausdifferenzieren je nach Gesetz.

@arne hat natürlich recht - man muss differenzieren zwischen den Jurisdiktionen, wo es um eine mögliche Anpassung der vorformulierten Anfragetexte/Erinnerungstexte geht.

Zur Präsisierung des letzten Punktes, @Barca:

Es gibt durchaus das ein oder andere Land, das eine Weiterleitung vorsieht (etwa Rheinland - Pfalz in seinem TG in § 11 III), wobei ich jetzt nicht den Überblick darüber habe, ob es noch anderswo der Fall ist. Und es gibt Länder wie Hamburg, deren Transparenzgesetze zumindest die Information des Antragsstellers vorsehen darüber, dass der Antrag an eine bestimmte andere Stelle zu richten ist.

Kurzum: Eine dahingehende (und vielleicht noch weitergehende?) Überprüfung der Standardanfrage- und Erinnerungstexte könnte man ja nach Ländern aufteilen…

Ich bezog mich dabei auch eher auf das IFG-Bund. Hier ist von der Politik natürlich auch gar nicht gewollt, dass Informationen die Runde machen. Dass die in §4 UIG genannte Regelung im IFG-Bund fehlt ist sicherlich kein “Büroversehen”.

Es gibt ja auch den Rechtsgrundsatz, dass die Verwaltung die Bürger beraten und unterstützen soll. Auch das kommt erfahrungsgemäß eher selten vor.

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