Hallo,
das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt antwortete zurzeit wiederholt mit gleichem Text auf Erinnerungsanfragen wegen Fristüberschreitung zur Herausgabe der Dokumente zur Kampagne “Verschlusssache Prüfung” u.a. mit folgender Textpassage:
“Gleichwohl möchte ich Sie bitten, Ihr Anliegen in einem angemessenen Ton vorzutragen. Das ist auch im Schriftwechsel mit Behörden nicht unüblich geworden.”
Ich wollte das einmal hier zur Diskussion stellen:
Ist eurer Meinung nach die Formulierung der Erinnerungsanfrage zu scharf, zu unfreundlich formuliert oder der Tonfall gar ungemessen?
“meine Informationsfreiheitsanfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2019 in Sachsen-Anhalt“ vom 27.01.2021 (#209852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.”