Stuttgart und die Gebühren für IFG-Anfragen (Grundsatzdiskussion)

Wo Du von Schlacht sprichst… hier und dort ist aber auch empathische Kommunikation mehr als sinnvoll, wie auch @LanMarc77 zB in diesem Thread richtigerweise betont: Antwort der Behörde auf Erinnerungsnachricht:"Gleichwohl möchte ich Sie bitten, Ihr Anliegen in einem angemessenen Ton vorzutragen"
Konfrontation macht dort Sinn, wo man mit empathischer Kommunikation scheitert - bzw. einem der Geduldsfaden reißt;)
Und vielleicht sollte man versuchen, dem Ganzen mit einem gewissen Sportsgeist / Humor zu begegnen. Hilft für den langen Atem, den man für strukturelle Veränderungen braucht. FdS ist da ja ganz gut drin, wie ich finde:)

Danke für Deinen Hinweis, @kartie .

Natürlich hast Du recht; es muss auf die letzte Instanz abgestellt werden, nicht auf ein “oberstes Gericht”. Sprachliche Inpräzision meinerseits…

zu 1. und 2. : Du hast natürlich im Kern recht. Aber ich würde eine Sache zu bedenken geben; die Grenze zwischen Anwendung des Europarechts (und der möglicherweise dazu schon entwickelten Rechtssätze) und Auslegungsbedürftigkeit von Europarechts ist fließend. Mit anderen Worten: Das letztinstanzliche Gericht entscheidet darüber, ob eine Frage überhaupt auslegungsbedürftig ist.
Die Frage, inwiefern die Entscheidung nicht vorzulegen justiziabel ist, ist noch einmal eine andere. (Ich würde allerdings annehmen, dass es noch nie zu einer Verurteilung wegen Rechtsbruch, § 339 StGB, gekommen ist, weil ein Gericht etwas nicht an den EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat).

(Was die Implikationen von Art. 82 DSGVO betrifft, müsste ich mir das Ganze mit mehr Zeit einmal genauer anschauen…)

Danke für die Anregungen… Das dürfte ein komplexes System sein - also alles, was mit Haushaltsrecht etc. zu tun hat.
Aber mir fällt ein, dass sich das möglicherweise doch in einen IFG-Antrag an eine beliebige Behörde packen lassen könnte:

Erbitte Informationen darüber, an wen die von Ihrer Behörde erhobenen IFG-Gebühren weitergereicht werden bzw. darüber, inwiefern diese Gebühren haushalterisch eingeplant/“eingespeist” werden**

Etwas in der Art… Nun lässt sich das durch das Studium komplexer Normen vielleicht auch selbst ermitteln. Die Frage wäre, ob man ungeachtet dieser Möglichkeit einem solchen Informationsbegehren zum Erfolg verhelfen könnte - oder ob die Behörde dann (so etwa schon in Brandenburg - dort unter Verweis auf den § 6 IV AIG) darauf verweisen kann, dass man sich selbst schon aus “allg. zugänglichen Quellen” informieren kann…
In jedem Fall: Etwas , was ich weiterverfolgen werde…

PS: Eine Anmerkung, auf die mich auch die schlaue Forums-Software richtigerweise hingewiesen hat: Vielleicht sollten wir versuchen, den Austausch über bestimmte Fragen in jeweils einen Beitrag zusammenzufassen (hatte das auch zunächst aufteilen wollen). Durch die richtige Zitierweise lässt sich das dann besser und übersichtlicher zusammenfassen.

und in diesem Sinne auch: Dieser Thread hatte mit einer Anfrage von @jonas begonnen. Ich hoffe , ich konnte Dir/ihm mit meinem Beitrag weiter oben helfen. Es wäre gut, wenn die Informationen dort in jeglichem IFG-Antrag an die kluge Stuttgarter Stadtverwaltung genutzt werden könnten.

Der weitere Austausch hier im Thread über grundlegendere Fragen des Gebührenrechts etc. hat sich spontan ergeben. Grundsätzlich gilt es ja - so das Unisono im Forum, soweit ich bisher sehen konnte - möglichst am Thema orientiert zu bleiben, d.h. so konkret wie möglich zu bleiben. oder: So konkret wie nötig - nötig, um die Ausgangsfrage eines Nutzers zu beantworten.
Gleichzeitig finde ich es gut, hier und dort, wo es sich spontan ergibt, auch Grundlegenderes zu thematisieren - nachdem man zu einer gewissen Lösung des Ausgangsproblems gekommen ist.
Ich denke, ansonsten riskiert man, dass interessante Gedanken nicht kommuniziert werden, weil sie an der Schranke “hm, das sollte vielleicht nach dem Usus des Forums in einen neuen Thread / dafür habe ich aber keine Zeit/Lust, etc.” abprallen.

Um zu signalisieren, ob die im Ausgangsbeitrag gestellten Fragen in ausreichender Weise (oder eben noch nicht) beantwortet/thematisiert worden sind, habe ich hier und dort schon den Button “Problem gelöst” gesehen. Allerdings kann man naturgemäß viele Probleme nicht ganz lösen, oft wird man höchstens das spezifische Informations-/Austauschinteresse in einem Thread einigermaßen befriedigen können…
Aber das führt zu weit… @jonas , vielleicht kannst Du ja kurz Bescheid geben, ob Du noch weitere Informationen zu diesen Gebührenfragen in Stuttgart hast…:wink: