Das ist richtig. Mich hätte auch besonders Interessiert, ob mir die Anrufung des BfDI zum UiG als Dritter was bringt und wenn ja, was. Mir fällt da spontan nichts ein, aber ich bin offen für kreative Ideen.
Das hat mich jetzt etwas neugierig gemacht dass ich mal unseren Freund Schoch befragt habe. Er hat zu dieser Thematik auch ein paar Absätz geschrieben. Spannend sind diese Absätze:
Schoch, IFG, § 12, Rn 15
Berechtigt, den Bundesbeauftragten anzurufen, ist nach dem Wortlaut des § 12 Abs. 1 “jeder”, der sein Recht auf Informationszugang nach dem IFG als verletzt ansieht. Die Gesetzesbegründung versteht hierunter zunächst den Antragssteller. Bei streng rechtsdogmatischer Betrachtung knüpft das Merkmal ,jeder" an den identischen Wortlaut des § 1 Abs. 1 S. 1 an. Dafür spricht auch die Gesetzessystematik; indem. der Konditionalsatz in § 12 Abs. 1 das “Recht auf Informationszugang” nach dem IFG in den Anrufungsgrund einbezieht (Rn. 23) , wird erkennbar Bezug genommen
auf den Informationszugangsanspruch gemäß § 1 Abs. 1 S. 1. Folglich meint “jeder” i . S. d.
§ 12 Abs. 1 jeden nach § 1 Abs. 1 S. 1 Anspruchsberechtigten ( § 1 Rn. 52 ff.). Danach steht die Berechtigung zur Anrufung des BfDI nach dem Gesetzeswortlaut und der gesetzlichen Systematik jedem zu, der Inhaber des Informationszugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 S. 1 ist bzw. sein kann.
Schoch, IFG, § 12, Rn 17
Der funktionale Zusammenhang des Anrufungsgrundes (“wenn … als verletzt ansieht”) mit der Berechtigung zur Anrufung des BfDI (Rn. 23 ff.) macht deutlich, dass der Petent dem Kreis der nach § 1 Abs. 1 S. 1 Berechtigten (Jedenfalls nach eigener Einschätzung) angehören und ein Informationszugangsbegehren gestellt haben muss.
Unabhägig davon wer den BfDI anrufen darf gibt es eine weitere Bestimmung welche sonstigen Vorraussetzungen gegeben werden müssen; man muss dem BfDI zeigen, dass man den Anspruch auf Informationsfreiheit verletzt sieht (vgl. Schoch, IFG, § 12, Rn 23).
Am Ende sind die Rechte und Pflichten des BfDI sehr grob beschrieben, aber im Zweifel fragt man direkt nach und kriegt bestimmt eine freundliche Rückmeldung. 