Anfrage falsch beantwortet mit kostenpflichtigem Bescheid

Ich habe kürzlich das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz nach deren Wochenberichten gefragt: Wochenbericht des TLV
(siehe auch meine Frage nach der Anzahl der abgefragten Dokumente). Damals schrieb mir das TLV u.a. zurück, dass ihnen unklar ist, ob es um Wochenberichte oder die Zahl der Sterbefälle geht. Sie baten um Klärung mit einer recht kurz gefassten Antwortfrist.

Ich habe dann (nach Ablauf der Frist) geantwortet, dass ich gern die Wochenberichte hätte. Mittlerweile war aber schon ein Bescheid unterwegs, der auch bei mir eingetroffen ist.

Darin legt die Behörde meine Anfrage dahingehend aus, dass ich die Sterbefälle wolle und fordert eine Gebühr von ~120 €.

Ich bin doch recht überrascht, wie meine Anfrage ausgelegt wurde und würde gern von euch wissen, wie ihr in dem Fall weiter vorgehen würdet.

Vielen Dank!

Hallo,

die Seite des Freistaates Thüringen, auf die in der initialen Anfrage Bezug genommen wird, ist leider unter dem Link in der Anfrage nicht mehr erreichbar, sodass es schwer ist, zu prüfen, ob die Behörde mit ihrem Satz

Diese Nachfrage erfolgte insbesondere, da sich die Quellenangabe der Wochenberichte nur
auf die Sterbefallzahlen im Lagebericht bezog und nicht auf andere Fallzahlen.

tatsächlich richtig liegt.

Womit sie definitiv richtig liegt ist, dass du mit der Konkretisierung des Antrages überfällig warst und diesen erst nach der Bescheidung abgeschickt hast (Bescheid vom 11.11., Konkretisierung am 15.11., aufgrund der Zustellungsfiktion gilt dieser als am 14.11. zugestellt, sofern er nicht förmlich mit dokumentiertem Datum zugestellt wurde). Die meisten Behörden hätten die Bearbeitung jetzt wahrscheinlich einfach zurückgestellt, bis eine Antwort vom Anfragesteller eingegangen ist (das Überschreiten der Monatsfrist geht ja dann nicht auf das Konto der Behörde).

Der Freistaat Thüringen hat sich für einen anderen Weg entschieden, was möglich, aber ungewöhnlich ist.

Was kannst du jetzt tun? Du kannst Widerspruch einlegen und zwar a) hinsichtlich der Auslegung deines Antrags und/oder b) hinsichtlich der Kosten. Da bei richtiger Auslegung geringerer Aufwanf angefallen wäre, dürften auch die Kosten bei korrekter Auslegung niedriger sein, von daher würde ich gegen den Bescheid als Ganzes Widerspruch einlegen. Argumentieren kannst du vielleicht damit, dass sich Konkretisierung und Zugang des Bescheids überschnitten haben. Ob sich die Behörde darauf einlässt, ist offen, zudem ist der Widerspruch ggf. kostenpflichtig.

Deine Konkretisierung führt aber keinesfalls zur automatischen Aufhebung des Kostenbescheids, von daher musst du diesen angreifen, um nicht in Verzug zu geraten.

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