Als Nicht-Jurist sind Gesetzestexte nicht gerade einfach zu durchblicken, hoffentlich kann hier jemand helfen.
Ich habe eine Topf-Secret Anfrage an das Veterinäramt Bad Dürkheim für einen Betrieb in Rheinland-Pfalz gestellt, dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das ein reiner “Ausforschungsantrag” à la FragdenStaat sei und und keine ehrlich motivierte Recherche aufgrund privater Konsumentscheidung.
Interessant, dass sich die Behörde vorher trotzdem erst bei der Gaststätte erkundigt hat, bevor sie mir die generelle und globale Ablehnung zuschickt.
Kann das jemand für Rheinland-Pfalz einordnen?
Hi,
du scheinst wohl nicht alleine zu sein…
Mir wurde auch in der Manier geantwortet:
Gruß
Ole
Nun, da das VIG Bundesrecht ist und es bereits diverse (auch höhere) Entscheidungen gibt, würde ich einfach Widerspruch einlegen.
Die Behörde ist IMHO für das Vorbringen von Ausschlussgründen beweispflichtig. Diese Argumentation dürfte spätestens vor Gericht in sich zusammenfallen.
Wie schon erwähnt, lohnt sich hier nur ein Widerspruch, der hoffentlich zur Klärung der Rechtslage beiträgt… Ich hab auch eine Anfrage an das Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bad Dürkheim geschickt.: Kontrollbericht zu Bad Dürkheim Kebap Haus, Bad Dürkheim - FragDenStaat Mal sehen was da kommt.
Dito
Ergänzung:
Inzwischen habe ich eine Antwort auf meinen VIG-Antrag erhalten: