Guten Abend zusammen an die Gebührenfüchs:innen hier,
ich habe neulich in einer Anfrage eine coole Erfahrung gemacht: Nach einigem hin und her mit der Behörde über die Höhe der Gebühren und Einschränkungen der Anfrage meinerseits habe ich beiläufig noch § 2 VerwGebO IFG NRW in Stellung gebracht und gesagt, dass ich Bafög-berechtigt bin und deswegen keine Gebühren zahlen möchte. Die Behörde, die zuvor - nach einer deutlichen Einschränkung meiner Anfrage! - eine Gebühr von immerhin noch 560 Euro haben wollte, hat daraufhin einen Nachweis verlangt und mir jetzt zugesagt, die Information gebührenfrei bereitzustellen. Überraschende Wendung, nachdem sie sich ziemlich lang quergestellt hatte!
Jetzt meine Frage an euch: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß, wie oft und bei welchen Behörden so etwas schon funktioniert hat?
Ich habe ein bisschen rumgesucht und einen Fall gefunden (auch NRW), indem ebenfalls so argumentiert wurde (bzw. mit Hartz IV und den darin veranschlagten 1,58 Euro für Bildung (wobei ich mir nicht sicher bin, ob man sagen kann, dass ein solches Gutachten der Bildung dient, sollte aber egal sein, weil der Hartz IV Satz einfach insgesamt eine soziale Härte ist…), aber ein Ergebnis noch aussteht; und einen anderen Fall, in dem auch eine Gebührenbefreiung vorgenommen wurde, aber das Beispiel ist sehr individuell und lässt sich wohl kaum übertragen.
Im Template von FDS wird ja automatisch bei Anfragen nach dem IFG NRW auf § 2 VerwGebO IFG NRW verwiesen, allerdings ist die Begründung (“Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird”) für Behörden wohl nicht überzeugend (auch wenn die meisten gar nicht erst drauf eingehen). Eine ähnliche (schwächere) Gebührenbefreiung ist wohl auch nach § 2 IFGGebV des Bundes möglich, habe aber noch nicht gefunden, dass das irgendwo mal funktioniert hätte.
Ansonsten, gibt es Ideen wie man das ein bisschen häufiger in Anschlag bringen könnte? Einen Pool aufmachen mit Leuten, die Bafög, Sozialleistungen oder irgendwas in der Art nachweisen können um systematisch Gebühren zu sparen? Vielleicht könnte auch FDS in den Hinweisen zu den Gebühren darauf hinweisen, zumindest wenn sich das als stichhaltig erweist
Ich habe mal versucht, ein bisschen Licht in die Gebührenbefreiung wegen sozialer Härte zu bringen und beim Innenministerium NRW die Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit § 2 VerwGebO IFG NRW angefragt, bin mir aber nicht sicher ob da was rauskommt… wenn ihr Vorschläge habt oder mitmachen wollt freu ich mich!
LG Jannis
PS: Wenn ihr mal meinen Bafög-Bescheid “leihen” wollt, schreibt gern mal ne PM… dann können wir auch ausprobieren, ob das nur ein Glückstreffer war oder häufiger funktioniert