Gebühren - Rechtliches und "Taktisches"

Gebührenerlass zur Vermeidung sozialer Härten

Ich hatte hier vor ein paar Monaten mal ein paar Tipps für eine Anfrage mitgelesen (Behörde wollte 1000 Euro…), daraufhin meine Anfrage eingeschränkt und dagegen argumentiert (Gebühr reduziert auf 560 Euro) und dabei auch auf § 2 VerwGebO IFG NRW hingewiesen und (versuchsweise) darum gebeten, mir die Gebühr zur Vermeidung sozialer Härten zu reduzieren, weil ich Bafög-berechtigt bin. Überraschenderweise hat die Behörde jetzt zugesagt, mir die Auskunft deswegen jetzt gebührenfrei zu erteilen!

Ich habe mal ein neues Thema aufgemacht weil mich die Sache noch weitergehend interessiert, aber vielleicht ist das ja auch als Option zur Gebührenreduzierung/erlass geeignet, die @alvaro.zoder in seinem super Thread noch nicht drin hat :slight_smile:
Inwiefern das systematisch innerhalb und außerhalb von NRW funktionieren kann habe ich auch noch nicht ganz raus…

Freu mich auf eure Gedanken dazu!
LG

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