Zweiter Kostenvoranschlag erhöht Gebühr?

Hi @rugk,
soweit ich das von alvaro verstanden habe besteht keine Pflicht zu einem Kostenvoranschlag, wohl aber zu einer Kostenschätzung. Ich habe hier gesehen, dass dem BGB nach eine Überschreitung eines Kostenvoranschlages von 10-20% als unwesentlich gilt. Ich gehe also mal davon aus, dass bei einer Kostenschätzung, sogar noch mehr Abweichung drinn sein dürften, ohne das ein Gericht zuckt. Aus dem Verwaltungsrecht ist mir da aber nichts bekannt.
Für Deinen Fall könnte es aber auch ein schlichter Tippfehler gewesen sein. Auf dem Zahlenblock einer Tastatur liegt die 1 ja nun genau unter der 4.
LG

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