Zwei Kontrollen aber keine Beanstandungen?

Bei Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-edeka-aktiv-markt-langballig-1/#nachricht-409940

gab es am 19.06.2019 und 27.06.2019 eine Kontrolle. Das sind genau 7 Tage für schwere Mängel oder?

Kann jemand nachsehen, ob da ein Fehler in der PDF Umwandlung liegt oder ob es wirklich stimmt? Dann wäre die Aussage ja echt komisch. Es gibt nix, oder es gibt nix was ich mitteilen darf?!

Danke und Grüße
Tobias

1 „Gefällt mir“

Es kann sein, dass da ein Fehler vorliegt, weil ich den Anhang gar nicht sehen kann. (Es sind keine Seiten verfügbar.)

Steht in dem Bescheid nichts zum Umfang der Informationsgewährung?

1 „Gefällt mir“

Mmh. Seltsam.

In denn Schreiben wird ja ausdrücklich eine Beschränkung der möglichen Missstände gemacht.

Vielleicht noch einmal nachfragen, ob sich 2. als zur Herausgabe berechtigt oder zur (selbstständigen) Veröffentlichung berechtigt lesen soll. Im letzteren Fall müssten sie nämlich wahrscheinlich doch antworten.

Ich persönlich würde noch mal klar stellen:

Mein Antrag richtet sich nicht auf Veröffentlichung von Informationen durch Sie als Grundrechtsverpflichteten iSv Art. 1 Abs. 3 GG, sondern auf deren Herausgabe. Eine allenfalls mögliche Veröffentlichung durch mich ist Ihnen als Behörde nicht zurechenbar.

Verweisen kann man auch auf die pp. 16 ff. eines Gutachtens der Kanzlei Geulen & Klinger.

(Vorstehendes stellt keine Rechtsberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern beschreibt lediglich, wie ich persönlich als Antragsteller vorgehen würde.)

1 „Gefällt mir“