Zuständigkeitswirrwarr zwischen Detmold, Münster und Arnsberg

Hallo zusammen!
Ich bin gerade etwas überfordert mit dem bisherigen Ablauf meiner Anfrage und hoffe auf einen Hinweis aus der Runde.

Ausgangspunkt war eine Anfrage von mir an die Bezirksregierung Detmold:

Sinngemäß: Gibt es dort zum betreffenden Urteil Korrespondenz/Schriftwechsel mit Schulen aus dem Regierungsbezirk Detmold?

Diese Anfrage wurde von Detmold zunächst kommentarlos an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet. Erst verspätet und auf meine Rückfrage wurde mir überhaupt mitgeteilt, dass man so verfahren ist.

Von dort wurde die Sache dann offenbar weiter an die Bezirksregierung Arnsberg gegeben – also in einen dritten, anderen Regierungsbezirk. Arnsberg hat den Antrag nun per rechtsmittelfähigem Bescheid abgelehnt und sich (aus meiner Sicht nachvollziehbar) für die Herausgabe von Unterlagen zu Vorgängen aus einem anderen Regierungsbezirk für unzuständig erklärt.

Genau darin liegt mein Problem:

Ich frage zu Vorgängen im Regierungsbezirk Detmold, bekomme aber eine Ablehnung aus Arnsberg, nachdem die Anfrage über Münster weitergereicht wurde. Dadurch bleibt für mich offen, warum die ursprünglich angefragte Behörde in Detmold nicht selbst inhaltlich bzw. formal entschieden hat.

Wie geht man jetzt am besten weiter vor?

Danke

Ich würde einfach die Behörde in Detmold auf den Pott setzen und an die Erledigung erinnern, die Abgabe an eine unzuständige Stelle entbindet ja nicht von der eigenen Zuständigkeit / Verpflichtung. Die Fristen laufen ganz normal weiter und die Beantwortung ist überfällig.

Die Behörde in Detmold muss sich dann rechtsmittelfähig erklären, warum sie sich nicht für zuständig hält.

Dagegen kann man dann -genau wie bei einer vorwerfbaren Untätigkeit- auf dem Verwaltungsrechtsweg vorgehen.

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