Zu große Datenmenge für elektronischen Versand

Moin,

inspiriert von der “Frag Sie Abi” Kampagne habe ich mir gedacht, ich konnte doch einfach mal alle Zentralen Abitur Aufgaben anfragen.

Das Schulministerium NRW ist jedoch der Meinung, dass “aufgrund der Datenmenge ein elektronischer Versand nicht zweckmäßig” sei und “daher der Einsatz eines Datenträgers notwendig wäre”

Durch mir bereits vorhandene Abituraufgaben gehe ich von höchstens einem halben GB aus, der sich beispielsweise noch über https://send.firefox.com versenden ließe. Lassen sich Behörden (in NRW) auf sowas ein?

https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-seit-2007-in-nordrhein-westfalen/

Ich denke nicht. Wenn eine Behörde sich send.firefox.com bedient, um ihre Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, dann könnte Auftragsverarbeitung vorliegen (Art. 28 DS-GVO, § 62 BDSG).
Auftragsverarbeitung ist nach Art. 28 Abs. 3 S. 1 DS-GVO, § 62 Abs. 5 S. 1 BDSG) nur auf Grundlage eines “Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedsstaaten”, meistens einem Auftragsverarbeitungsvertrag, zulässig. Einen solchen wird die Behörde mit Mozilla nicht haben.

Etwas anderes könnte es sein, wenn Du den Zugang zu einem Cloudspeicher eröffnest, der in Deine persönliche Verantwortungssphäre fällt. Beispielsweise ein persönlicher Nextcloud-Server.
Fraglich ist allerdings trotzdem, ob die Behörde sich im Hinblick auf § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW hierauf einlassen muss, wenn Du den Informationszugang auf diese Weise verlangst.

(Obiges stellt keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um eine Vermutung, warum die Behörde auf einen solchen Vorschlag nicht eingehen könnte und eine Lösungsidee, wie man um dieses Problem herum kommen könnte.)

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Einige Behörden senden auch einfach mehrere E-Mails mit den Dat(ei)en. Vielleicht kannst du das ja mal vorschlagen…

Danke für eure Hinweise und Tipps!

Ich habe jetzt mal einen Link in meiner Nextcloud generiert und der Behörde unter Verweis auf Wahl der Art des Informationszugangs zugeschickt, mal gucken wie die reagieren.

@luap42 Dazu das Ministerium:

Eine Aufteilung der gesamten Menge auf über 1.000 E-Mails ist weder zweckmäßig noch sinnvoll.

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Wir fragen uns, ob wir Antragstellenden einen Link anbieten sollten, den sie Behörden schicken können, die dort dann viele und große Dateien hochladen können.

Das kommt nicht oft vor, aber wenn, dann scheint alles festzustecken und das könnte eine gute Lösung sein.

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Kam es den schon einmal vor, dass Behörden Dateien bei Online Diensten hochgeladen haben (die nicht zur Behörde selber gehören). Häufig werden ja schließlich selbst E-Mails verweigert.

In meinem Fall plane ich auch erstmal die Dateien nicht auf FDS hochzuladen, das Schulministerium NRW pocht da meist auf das Urheberrecht und eine Veröffentlichung wäre daher sowieso nicht möglich.

Hm, bei der Verbindung von “Schulministerium NRW” und “Urheberrecht” werfe ich mal dieses Zitat von Wikipedia ein:

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Leider ist es meines Wissens tatsächlich so, dass der Staat an eigenen Dokumenten ein Urheberrecht hat, eine Klausur / Akte ist ja schon etwas anderes als ein Gesetz / eine Verordnung.

Das Schulministerium schreibt auf jeden Fall immer dazu

Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden können. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt damit seine Pflichten aus dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Bildung vervielfältigen oder an Dritte weitergeben, und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.

Abitur-Aufgaben im Fach Philosophie im Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen - FragDenStaat (beliebige Frag sie Abi-Anfrage)

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Nachdem die Behörde einen Monat auf den Link zu meiner Nextcloud nicht geantwortet hat, ging es nach einer Erinnerungsmail plötzlich innerhalb von 2,5 Stunden. Der Behörde scheint plötzlich aufgefallen zu sein, dass sie ja auch eine owncloud besitzt, die solche Datenmengen zulässt. Die Frage, ob Behörden die Daten in eine privaten Cloud hochladen würden, ist also leider weiterhin unbeantwortet.

Das Schulministerium hat mir tatsächlich sämtliche Abiturklausuren (seit 2007) zugesandt, in einem verschlüsselten ZIP-Archiv über deren owncloud. Das Archiv ist 1,4 GB groß, es wurden keine persönlich Daten wie die Adresse abgefragt, die Klausuren dürfen aber trotzdem wiedermal nicht veröffentlicht werden… Wer möchte kann aber vermutlich unter Verweis auf meine Anfrage ebenfalls alle Dokumente anfordern, könnte man ja vielleicht auch in die FragSieAbi-Kampagne integrieren. Vielleicht auch so, dass man es mehr eingrenzen kann, um ein kleineres Archiv zu bekommen, also nur bestimmte Fächer und nur seit 2015 oder so ähnlich.

Zum Abschluss nochmal eine Danke an alle hier, auch wenn die Tipps am Ende doch nicht von Nöten waren

https://fragdenstaat.de/anfrage/abitur-aufgaben-seit-2007-in-nordrhein-westfalen/#nachricht-429693

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Bezüglich Urheberrecht:
Ein kleiner “Vorteil” an der untersagten Veröffentlichung ist, dass man die Aufgaben in Originalform erhält.
In Deutsch oder Englisch werden z.B. häufig Texte verwendet, für die das Ministerium keine Veröffentlichungsrechte besitzt.
Diese Texte müssten sonst geschwärzt werden und man müsste sich die Texte selbst zusammensuchen.

Aber natürlich kann das die Nachteile nicht ausgleichen, die dadurch entstehen.

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Sneak-Preview für die Forums-Besucher: mit jeder versendeten Nachricht erhalten Behörden jetzt einen Link, über den sie große Dateien hochladen und als Antwort an die Anfrage anhängen können. Die Nachrichten sind dann mit ‘via Upload’ gekennzeichnet.

An dem „nicht veröffentlichen“ Problem ändert das aber natürlich leider nichts. Da helfen eher Anfragen von vielen Einzelpersonen, um den Druck für eine bessere Lizenzpolitik zu erhöhen.

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Ich hatte jetzt schon 2 Mal, dass die Behörden die Upload-Funktion verwenden wollten, aber an der Meldung “Seite verlassen” scheitern. Die Meldung vermittelt ja, dass danach alles wieder weg ist.

Geht das anders bzw. mit der Meldung “Übertragung bestätigen?”

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@stefan ? Sorry fürs Ausgraben eines toten Threads. Aber das passte thematisch hier gut rein :slight_smile: Das Problem ist wirklich nur, dass die dann Angst haben die Meldung zu bestätigen, weil die schon sehr verwirrend ist. (“Alles weg, wenn du Ja sagst!”)

Das Problem habe ich gerade behoben. Danke für das Feedback, @Apoly!

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