ZiTIS erklärt Logo zur Geheimsache #Zensurheberrecht

Dann wäre es aus Sicht der Behörde wohl einfach so, dass sie mir antworten könnte, die Informationen “sind nicht vorhanden”.
Wenn Sie aber Ablehnungsgründe wie Geschäftsgeheimnisse anführen, dann sind die Dokumente ja wohl da.

Hmm, es gibt genügend andere Anfragen, in denen eine Behörde beispielsweise Kostenübersichten zu Beratungsdiensteleistungen (teilweise auch auf einzelne Unternehmen aufgeschlüsselt) heraus gegeben hat.
Ich denke, hier kann man also zumindest die Gesamtkosten heraus geben.
Zur Not auch ohne Nennung des Betriebs, dann wären wohl auf jeden Fall keine Geschäftsgeheimnisse betroffen.

2 „Gefällt mir“