ZiTIS erklärt Logo zur Geheimsache #Zensurheberrecht

Die “qualifizierte elektronische Signatur” ist ein rechtlicher Begriff, der mittlerweile in der europäischen eIDAS-Verordnung und dem deutschen eIDAS-Durchführungsgesetz geregelt ist.
Wie @Jasper gesagt hat, gehört da eine ganze Menge mehr dazu, als OpenPGP bietet.

Die einem einfachen Bürger zugänglichste und kostengünstigste Form für elektronische Widersprüche ist die De-Mail.
Nach den §§ 70 Abs. 1 S. 1 VwGO iVm 3a Abs. 2 Nr. 2 VwVfG (Bund) iVm 5 Abs. 5 De-Mail-G ist diese im Widerspruchsverfahren zulässig.
Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 EGovG sind Bundesbehörden verpflichtet eine De-Mail-Adresse zu haben.

Während die De-Mail als technisches Konzept als grober Unfug zu betrachten ist, ist sie gleichzeitig die einfachste, verbreitetste und günstigste Form für elektronische Widersprüche.

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