Zentrale Koordinierungsstelle für Intensivtransporte

Hallo zusammen,
ich würde etwas Support bei meiner Anfrage benötigen und vielleicht habt ihr Ideen wie man hier weiter vorgehen kann:
In Baden-Württemberg werden alle Intensivtransporte, also die Verlegung von schwerstkranken Menschen zwischen Kliniken, durch eine zentrale Koordinierungsstelle Intensivtransport(ZKS) koordiniert. Diese ist am Operations-Center der Deutschen Rettungsflugwacht angesiedelt, ist aber eine gemeinsame Einrichtung des Rettungsdienstes. Die Tatsache, dass der Hauptdienstleister des Intensivtransportes sich hier selber leitet und kontrolliert ist natürlich etwas schwierig.

Ich habe daher eine Anfrage zu den Einsatzzahlen an das Innenministerium BW gestellt - da es sich um eine landesübergreifende Einrichtung handelt müsste nach meiner Interpretation das IM die Rechtsaufsicht über die ZKS haben:

Das IM hat die Anfrage abgelehnt, da es sich nicht zuständig fühlt und keinerlei Daten vorliegen hat.

Meine Frage ist nun: Ist das eigentlich richtig? Kann sich das IM so einfach raus reden und auf die Selbstorganisation verweisen?

Falls ja: Ich kann natürlich theoretisch die ZKS direkt anfragen - nur gibt es nicht einmal öffentlich verfügbare Kontaktdaten zur ZKS (ausgenommen die wirkliche Notfallnummer) und die ZKS dementsprechend nicht einmal als öffentliches Unternehmen neu anlegen.

Falls nein: Wie geht man hier am besten weiter vor?

Danke für eure Hilfe,
Philipp

Mir fehlt aktuell etwas die Zeit, mich ins LIFG BaWü einzulesen, aber ich könnte mir vorstellen, dass es fast überall ähnlich ist.
Die Koordinierungsstelle wird -ähnlich wie eine Rettungsleitstelle- in meinen Augen nicht selbständig tätig (in SH haben wir auch eine solche), sondern im Auftrag der Träger des Rettungsdienstes, das sind hier im Norden im Regelfall die Landkreise. Und diese sind in SH auskunftspflichtig und haben auch die Statistiken vorliegen, da die beauftragten Stellen regelmäßig berichten.

In Baden-Württemberg ist das leider anders und daher auch komplexer: Hier trägt der Rettungsdienst sich formell selber. Es gibt daher anders als in anderen Bundesländern keinen Träger sondern nur die Rechtsaufsicht als darüber geordnete Behörde.

Da es sich bei der ZKS keiner “einem Landkreis” zugeordnete Einrichtung handelt (die ansonsten ja auf dieser Ebene dem Bereichsausschuss und damit dessen Rechtsaufsicht zugeordnet wäre, war die Überlegung hier das IM in die Pflicht zu nehmen entstanden. Wenn diese sich nun auch für nicht zuständig erklären wäre die Frage: Wer dann ist zuständig.

Die Rechtsaufsicht obliegt m.M. weiterhin dem Innenministerium, da es sich beim Rettungsdienst um eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsfürsorge handelt. Jedoch handelt es sich bei der Anfrage um keine Angelegenheit der Rechtsaufsicht.

Die statistische Auswertung ist in Baden-Württemberg einer zentralen Stelle übertragen (vgl. § 2 Absatz 3 BW RDG). Auf diese Stelle wird ja auch schon in der Antwort des Innenministeriums hingewiesen. Gegebenenfalls können die Angaben dort (zumindest teilweise) erfragt werden, wobei die Anzahl an Vorab-Anfragen denen letztlich kein Einsatz folgte in vielen RD-Bereichen wahrscheinlich gar nicht erhoben werden.

Die Kontaktdaten dieser statistischen Stelle müsste dir das Innenministerium problemlos benennen können.