Es wird bei eine Personalvermittlungsagentur beworben und nach dem das Angebot nicht akzeptabel war, stellt der Bewerber einen Antrag zur unverzügliche Löschung der personenbezogenen Daten (auch an Dritte) sowie wird die Einwilligung über Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten bezüglich des betroffenen Widerrufen.
Das passiert unter anderem einen Kontaktverbot zu ermöglichen und beim ‘Kundenbetrieb’ des Unternehmens die pers. Daten des Bewerbers NICHT zur Verfügung zu stellen. Das Angebot scheint attraktiv, jedoch nicht wie der Bewerber es sich erwünscht habe.
Die Agentur ersucht destotrotz mehrmals telefonischen Kontakt auf um bessere Angebote vorzubringen, die den Bewerber zu einen Vorstellungsgespräch beim Kunden locken (über die Vermittlungsagentur) und eine Zusage für einen Einsatz erhält.
Die Agentur verspricht bestimmte Konditionen wie unter anderem EG 3, ca 18.00 € Einstiegsgehalt bis zum Zeitpunkt des Arbeitsvertrags, somit bewirbt sich der Bewerber nicht weiter da es bereits ein Einsatz Zusage vorliegt und die Konditionen mehrmals besprochen sind.
Ausserdem wird vereinbart mündlich das wenn die besprochene Konditionen nicht erfüllt werden , die Agentur hat ohne vorabsprache die Daten vom Bewerberpool zu entnehmen, den Kunden über eine Absage zu infirmieren sowie den Bewerber über die Löschung der Daten.
Stattdessen hat die Agentur den Bewerber auf einen Termin eingeladen für einen Vertrag in dem den Bewerber plötzlich EG 2 und etwa 15 € angeboten werden.
Somit hat die Agentur mehrmals gegen die Persönlichkeitrechte und Datenschutzrechte des Bewerbers verstoßen,
- nach dem die Agentur die erste Löschanforderung und Widderuf missachtet habe,
- als die Agentur die Löschung oder die Auffhebung der Löschanforderung nie bestätigt hat.
- Nach dem die ohne die Bestätigung die Daten weiterfuhr und an das unternehmen weitergab ohne die mit den Bewerber klar zu Stellen (schriftlich) wie nach einen unverzüglichen Widderuf und Löschanforderung vorgesehen war
4.Nachdem die Agentur destotrotz den Bewerber kontaktierte ob telefonisch oder per E-Mail und mit “guten” Angeboten wirbte und irritierte - Nach dem die Daten nicht gelöscht worden sind , trotz neue mündliche Datenverarbeitung Vereinbarung die sich nach leeren Versprechen der Vermittlungsagentur basierten, das die Daten in Fall die Konditionen des Bewerbers nicht erfüllt werden, direkt gelöscht werden.
- Die Agentur war in Vorhinein bewusst das die Konditionen wie in Stellenangebot zu sehen sind nie mals Erfüllt werden können. Der Bewerber vereinbarte sogar ein höheren Satz als in Stellenauschreibung angeboten. Keine der beide Angebote sind erfüllt worden, sondern viel niedriger.
Es ist zu bemerken das Bewerber können im Fall von Arbeitslosigkeit Sanktionen in Leistungen erhalten, somit ist eine Eigenabsage “verboten”. Wenn die Bewerbungen pausiert werden auf Grund einen Angebot unter falscher Angaben erwarteten Einsatz, wird man gezwungen schlechtere Bedingungen zu akzeptieren, bis auf eine Kündigung um ein weiteren Angebot zu riskierien.
Wie oder wo kann man sich dagegen wehren?
Beim Datenschutzbeauftragten , bring eine Beschwerde meistens nichts. Die Probleme der Bewerbern bestehen.
Wie geht Ihr in solchen Anliegen vor ,in welchen Schritten?