Und sind alle aufgelistete Behörden/Institute jene, die auf Informationsfreiheitsanfragen antworten müssen? Denn ich habe auch Minderheitenschulen hier gesehen (die ja nicht direkt staatlich sind).
Jedenfalls: vielen Dank für die starke Arbeit für Informationsfreheit! Ich bin sehr froh, dass es euch gibt!
Wenn man mal Bayern oder Sachsen in der Behördensuche angibt, dann werden da eine Menge Behörden aufgelistet, obwohl Bayern und Sachsen keine Informationsfreiheitsgesetze haben. Manchmal haben aber einzelne Städte Informationszugangssatzungen und weiter steht es natürlich jeder Behörde frei, auch ohne gesetzliche Pflicht Auskunft zu geben. Ich meine, es wäre auch unfair, wenn bayrische und sächsische Behörden von der IFG-Meisterschaft ausgeschlossen wären - die diplomatischen Verwicklungen will man ganz bestimmt nicht haben!
Ich kann zum bereits Gesagten noch hinzufügen, dass Nutzer von FragDenStaat über ein Formular neue Anfragestellen beantragen können. Das FdS Team aktiviert diese dann. Neben den Informationsfreiheitsgesetzen, gibts ja auch noch das Umwelt und Verbraucherschutzgesetz, was auch Zugang zu Informationen erlaubt. Und dann gibt so auch einzelne Städte, die eigene Transparenzgesetze haben.
LG