Wie reagieren auf Antwort?

Hallo,
ich habe heute eine Antwort von der Europäischen Kommission zu dieser Anfrage erhalten: Illegale Absprache zwischen VW, BMW & Daimler bezüglich AdBlue

Was ich an der Antwort nicht ganz verstehe, ist, dass ihnen nicht klar ist, ob die Anfrage weitergeht und sie das damit begründen, dass ich mich auf Verordnungen (EG) Nr. 1049/2001 und 1367/2006 stütze (vor allem das insbesondere macht mich stutzig).

Nächster Punkt ist auch, dass sie gerne meine Telefonnummer hätten, um mit mir das weitere Vorgehen telefonisch zu klären. Wobei man das mMn auch weiterhin beim Mailkontakt belassen kann. Ich scheue mich ehrlich gesagt etwas davor, ihnen einfach meine Nummer herauszugeben…

Für mich steht auf jeden Fall außer Frage, dass die Anfrage weitergeht, da ich ja nicht an den Presseberichten der Europäischen Kommission interessiert bin, sondern an Dokumenten/ Unterlagen/ Aufzeichnung etc. über die Absprachen, also die Treffen (genannt auch “Fünferkreise”), in denen sie sich über die Marktmanipulation besprochen haben. Vorliegen müssten die ja, da Daimler ja als Kronzeuge aufgetreten ist, oder irre ich mich da?

Um es kurz zu machen: Hat vielleicht irgendjemand Erfahrung mit solchen Antworten und weiß, wie ich mich am besten verhalten sollte bzw. was ich nun antworten soll?

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Hallo @a.schubert_6,
an die EU habe ich noch keine Fragen gestellt. Ich habe so im Hinterkopf, als hätte die auch eine eigene zentrale Eingabestelle für solche Anfragen.
Ich kenne den detaillierten Inhalt der Verordnungen nicht. Vielleicht ist das sogar von Vorteil, weil ich interpretiere mit meiner Erfahrung von deutschen Behörden hier nur positives in der Antwort.
Erstmal geben sie Auskunft, wo etwas zu finden ist, was schon öffentlich ist. Und dann vermute ich, werden die Verordnungen recht viele Vorgaben enthalten, was wie aus welchen Gründen veröffentlicht wird, wie da die Prozesse sind usw. Mit vermutlich vielen Fallkonstellationen. Und nun wissen die von der EU nicht, ob das, was sie da geschickt haben ausreichend ist, weil Du ja so explizit diese Verordnungen genannt hast und die vermuten (so wie ich), dass Du Dich vielleicht auf einen ganz bestimmten Teil innerhalb dieser Verordnungen beziehst. Und anstatt das lange hin und her zu schreiben, wollen die mal anrufen. Das habe ich noch nie von einer deutschen Behörde gesehen. Wenn dann soll ich verpflichtend anrufen, oder wenn ich meine Telefonnummer schon proaktive rausgebe, bekomme ich nur Schriftstücke.
Da diese Stelle sich hier dem Datenschutz als verpflichtet ansieht, was ich auch so aus der Email rauslese, hätte ich keine Bedenken denen meine Nummer zu geben. Ich lese hier wirklich den Willen der Kooperation und Hilfsbereitschaft aus der Antwort.
Viel Erfolg weiterhin.
LG

Auch wenn ich auch Ahne, dass die Antwort eher positiv ist, bleibt natürlich bzgl. der Telefonnummer eines zu sagen:

Klar, du musst die nicht rausgeben und kannst nett darauf hinweisen, dass du es bevorzugen würdest, schriftlich zu kommunizieren. In dem Fall solltest du natürlich die Fragen beantworten, was genau du (noch) haben willst, was ja offenbar die Frage hinter der Anrufanfrage war.

Und wenn du telefonieren solltest, schreib mit, so ein Gesprächsprotokoll kann schon mal was bringen.

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Hey, danke euch beiden für eure Antwort, ich habe der Kommission nochmal geschrieben und meine Anfrage präzisiert.
Gestern habe ich jetzt die Antwort bekommen, dass meine Anfrage abgelehnt wird und zwar gleich aus mehreren Gründen (entsprechendes Dokument ist schon veröffentlicht, wen es interessiert).

Meine Frage an dieser Stelle wäre jetzt, ob ich die Entscheidung so hinnehmen soll, weil es eh aussichtslos ist, da noch was zu bewirken oder ob es sich lohnt, da noch dran zu bleiben.

Widerspruch einzulegen halte ich für eher sinnlos, da sie ihre Entscheidung ja fundiert begründet haben.Aber nur mal angenommen, ich lege Widerspruch ein und der wird abgelehnt, müsste ich dann ebenfalls die Kosten tragen (was ja zumindest bei einer Anfrage an eine deutsche Behörde der Fall ist)?

Eine Möglichkeit wäre es vielleicht, mit überwiegendem öffentlichem Interesse zu argumentieren, da Klimaschutz bzw. die Verhinderung/ Sabotage davon ja definitiv von öffentlichem Interesse ist. Da wüsste ich aber nicht wirklich, wie ich da ausführlich argumentieren soll bzw. das ganze dann in “Behördensprech” formulieren soll. Generell habe ich noch nie mit überwiegendem öffentlichem Interesse argumentiert.

Eine andere Idee wäre vielleicht, statt auf Grundlage der EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 die Informationen anzufragen, das UIG anzuwenden, wobei ich da wiederum nicht weiß, ob das UIG überhaupt auf EU-Ebene gilt. Es setzt ja eine EU-Richtlinie um, ist also ein deutsches Gesetz. Oder ist ebendiese Richtlinie bereits in den Verordnungen enthalten/ umgesetzt (kenne mich da nicht wirklich aus)?

Könnte mir vielleicht noch mal jemand mit seinem Rat zur Seite stehen? Für mich ist das alles doch noch ziemliches Neuland

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Das UIG setzt genau diese Richtlinie um und Wikipedia sagt:

47 Staaten – darunter alle EU-Mitglieder – und die Europäische Union[1] haben den Vertrag ratifiziert,

Also doch, das muss irgendwie gehen, also irgen dein EU-Gesetz gibt es da… offenbar die Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie).
Gute Frage, warum nimmt die FragDenStaat nicht auch mit als Rechtsgrundlage? (Frage das ruhig mal in einem neuen Thread, damit es hier nicht unter geht…)


Wenn ich den Bescheid überfliegen beziehen sie sich doch aber auf “Verordnung 1049/2001” mit der offenbar (auch?) Umweltinformationen gemeint sind und dies nutzt auch der Bescheid… also wird das doch verwenden? Das ist ja noch verwirrender als deutsches Recht… hmmpf…

Im EU-Recht scheint das aber wirklich eteas komplizierter zu sein, so viele Dinge wie sie da zitieren, da kann ich dir jetzt erstmal nicht auf Anhieb weiter helfen.

Allgemein hilft vlt. für Infos nur das EU-Pendant zu FragDenStaat:

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Hallo,
habe mir auch mal alles durchgelesen. Also in Sachen Gründlichkeit scheint mir die EU da ja ein ganz anderes Kaliber zu sein, als was ich in Deutschland bisher gesehen habe.
In der Sache darf man ja immer noch anderer Meinung sein.
Deinen Widerspruch habe ich verstanden und mache Dir aber keine großen Hoffnungen. Die Argumente finde ich stichhaltig. Ich bin mal gespannt, was die das sagen. Diese Abwägungen sind dann aber eben immer eine Frage einer Prüfung eines Gerichtes.
LG