Servus,
Hintergrund: Für die Rundumschau recherchiere ich aktuell in Marketingkampagnen auf Staatskosten. Daher fällt die DB als Tochter auch darunter.
In dem konkreten Beispiel versucht die Bahn mithilfe eines YouTubers mehr Personal zu gewinnen.
Ich will verstehen wie diese Kooperation zustande gekommen ist, wie teuer sie war, warum dieser YouTuber und welche Maßstäbe gesetzt wurden.
Gerne auch hartes Feedback wenn meine Anfrage ungenügend war.
Danke
Moin, das IFG ist auf die DB selbst nicht anwendbar. Also wirst du hier wohl gar nicht zu einem Ergebnis kommen, selbst wenn du die Anfrage konkretisierst.
Na so superklar ist es nicht, ob das IFG nicht auf die DB anwendbar ist. Mein aktueller Stand ist, dass die DB glaubt, auf sie sei das IFG nicht anwendbar und dass es noch kein Gerichtsurteil gibt, welches diese Ansicht stützt oder widerlegt. Die DB war ja mal ein Staatsunternehmen und damit wäre sie ein klarer Fall für das IFG. Das war aber vor dem IFG. Sie ist inzwischen zwar privatisiert worden, aber immer noch zu 100% im Staatsbesitz. Die juristisch spannende Frage ist, ob es tatsächlich so einfach ist, ins Privatrecht zu flüchten. Jetzt gibt es die Regel, dass ein Privatunternehmen auch dem IFG unterfällt, wenn sich eine Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben dieses Privatunternehmens bedient. Naja und da fällt einem nicht so leicht ein Amt ein, welches seine Aufgaben mithilfe der Bahn erfüllt.
Der langen Rede kurzer Sinn: Bei der Bahn etwas über das IFG herauszubekommen, wird nur mit Klage funktionieren und wahrscheinlich durch alle Instanzen und da muss man sich juristisch sehr gut wappnen.
Zu der konkreten Anfrage: Wenn du Glück hast, sind noch andere Behörden involviert, wie zum Beispiel das Verkehrsministerium. Eine Anfrage dort wird leichter zum Erfolg führen.
danke für die ausführliche Antwort. Ich hatte mir so etwas Ähnliches gedacht. Das IFG sieht im „Grundsatz die Transparenz“ Quelle. Faktisch wird immer noch mit Mittel die von dem Staat kontrolliert werden investiert. Dies muss öffentlich einsehbar sein und Personen die Entscheidung treffen nicht vor Kontrolle entziehen. Eine Klage ist schnell geschrieben, kommt drauf an wie tief die Kasse von Verklag den Staat ist.
Das ist eine gute Idee, vielen Dank
Moin.
Na so superklar ist es nicht, ob das IFG nicht auf die DB anwendbar ist. Mein aktueller Stand ist, dass die DB glaubt, auf sie sei das IFG nicht anwendbar und dass es noch kein Gerichtsurteil gibt, welches diese Ansicht stützt oder widerlegt.
Meine persönliche Rechtsauffassung ist dies auch nicht, aber es gibt eben noch keine gegenteilige Rechtsprechung. Entsprechend lang wird sich die DB auch (weiter) weigern.
Ansonsten kann ich nur die weitere Idee von Hennig unterstützen: wenn die Daten bei einer anderen Behörde (des Bundes) vorliegen, müssen diese die Infos eh rausgeben. Also zur Sicherheit lieber 1x mehr angefragt, als 1x zu wenig.