Wie bekommt man seinen Gerichtskostenvorschuss zurück

Es geht nach dem hier weiter:

Ich habe durch eine Untätigkeitsklage die Behörde zur Auskunft bewegt und wir haben dem Gericht beide Erledigung mit Übernahme der Kosten durch die Behörde signalisiert und so hat das Gericht nun beschlossen. Bekomme ich nun automatisch meinen Gerichtskostenvorschuss zurück oder muss ich auf jeden Fall einen Kostenfestsetzungsantrag stellen? Und von wem bekomme ich die Kosten, direkt von der Behörde oder vom Gericht? Meine Frage ist: Wem muss ich hinterherlaufen, wenn das Geld nicht von alleine zu mir zurückfindet?

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Hi,
in der Situation bin ich teilweise. Ich habe eher informell den Richter (hier als Einzelrichter im Verfahren) gebeten dafür zu sorgen, dass ich meinen Vorschuss zurückerhalte.
Daraufhin erhielt ich alles zurück, außer den Kosten für die Klage, die die Gegenseite zu tragen hat. Ich habe dort nicht weiter nachgefragt, weil dass “Peanuts” sind. Bei mir ist es so, dass die Gegenseite 6 Monate Zeit hat Widerspruch einzulegen. Dann habe ich das gefunden. Das lese ich so, dass solange die Gegenseite nicht bezahlt hat (und das wird sie bei mir bis zum letzten Tag rauszögern), zumindest die Gerichtsgebühr bleibt. Erst danach wird das Gericht wohl die Kosten ganz genau festlegen können nehme ich an.
LG

Erfolgt automatisch. Du wirst irgendwann aufgefordert mitzuteilen, wohin die Gelder überwiesen werden - nachdem der Gerichtsvollzug die KOsten festgesetzt hat.

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Wenn das Gericht keinen Beschluss erlassen hat, in dem die Gegenseite belastet wurde, musst du erst mal die Kostenfestsetzung beantragen. Darin werden die Gerichtskosten der Gegenseite auferlegt und du bekommst eine vollstreckbare Ausfertigung.

Das Gericht schreibt:
“Das Verfahren wird eingestellt.
Die Beklagte trägt infolge der Kostenübernahme die Kosten des Verfahrens.”
Ist das der von dir erwähnte Beschluss der Belastung oder wie muss der aussehen?

Der verwendete Tenor ist eine Kostenentscheidung, aber noch keine Kostenfestsetzung.

Zu den “Kosten des Verfahrens” zählen auch deine eigenen Auslagen für das Verfahren, z.B. Porto, Fax, etc.
Du müsstest also eine Kostenfestsetzung beantragen.

Beispiel: "Ich beantrage die Festsetzung der folgenden Kosten gegen den Antragsgegner:

(hier deine Auslagen genau benennen und mit genauem Betrag angeben)"

Darunter schreibst du: “alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen vom Gericht hinzugesetzt werden. Ich beantrage ferner die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nebst Zustellungsklausel.”

Dann berechnet das Gericht die Verfahrenskosten und übersendet dir eine vollstreckbare Ausfertigung, mit der du dann zur Not auch den Gerichtsvollzieher losschicken könntest.

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Das Gericht hat mir von sich aus 322€ der vorgeschossenen 483€ zurückgezahlt und schreibt mir dazu: “Eine Rückzahlung an Sie erfolgt in dieser Höhe [161€] nicht, da Sie der Staatskasse weiterhin als Antragsteller der Instanz haften.” Ich könne diese verbleibenden 161€ aber über einen Kostenfestsetzungsantrag zurückfordern. Na dann werde ich das mal tun.

Genau, die verbrauchten Kosten müssen immer festgesetzt werden. Es liegt dann an dir, es sich von der unterliegenden Seite zurück zu holen. :grinning: