Wie bekommt man seinen Gerichtskostenvorschuss zurück

Der verwendete Tenor ist eine Kostenentscheidung, aber noch keine Kostenfestsetzung.

Zu den “Kosten des Verfahrens” zählen auch deine eigenen Auslagen für das Verfahren, z.B. Porto, Fax, etc.
Du müsstest also eine Kostenfestsetzung beantragen.

Beispiel: "Ich beantrage die Festsetzung der folgenden Kosten gegen den Antragsgegner:

(hier deine Auslagen genau benennen und mit genauem Betrag angeben)"

Darunter schreibst du: “alle (weiter) gezahlten Gerichtskosten sollen vom Gericht hinzugesetzt werden. Ich beantrage ferner die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nebst Zustellungsklausel.”

Dann berechnet das Gericht die Verfahrenskosten und übersendet dir eine vollstreckbare Ausfertigung, mit der du dann zur Not auch den Gerichtsvollzieher losschicken könntest.

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