Bevor du klagst, kannst du vielleicht noch 1-2 Mails mit denen austauschen und LDI NRW um Vermittlung bitten? Knackpunkt ist ja, ob die Informationen “veraktet” sein müssen.
Du kannst den Sachbearbeiter des Ministeriums und in deiner Vermittlung das LDI NRW darauf hinweisen, dass alle “dienstlich erlangten” Informationen auch amtliche Informationen nach dem IFG NRW darstellen.
So zuletzt OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.06.2015 - 15 A 1997/12
§ 3 Satz 1 IFG NRW definiert Informationen im Sinne dieses Gesetzes als alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden.
Auch der hiermit verwendete Begriff der Information soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine möglichst offene und umfassende Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW sicherstellen
Vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 2015 - 8 A 1943/13 -, juris Rn. 45, unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs LT-Drs. 13/1311, S. 10.