in NRW ist (meines Wissens nach) kein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet. Ich wollte gerade Klage vorschlagen, allerdings muss ich einen Widerspruchsbescheid angeben - den habe ich leidernicht.
Hallo Lyonfox,
herzlichen Willkommen hier im Forum!
Hilfreich wäre es, wenn du deine Anfrage verlinken könntest - dann kann man sich da noch konkret angucken.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass in NRW keine Widersprüche möglich sind. Wo genau musst du denn den Widerspruchsbescheid angeben?
In NRW gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr, das ist richtig.
Meinst du mit dem Widerspruchsbescheid, den du angeben musst, diese Auswahlknöpfe bei dem Formular mit dem Titel “Jetzt Klagen”?
Falls ja kontaktiere das FragDenStaat-Team am besten mal via E-Mail.
Bevor du klagst, kannst du vielleicht noch 1-2 Mails mit denen austauschen und LDI NRW um Vermittlung bitten? Knackpunkt ist ja, ob die Informationen “veraktet” sein müssen.
Du kannst den Sachbearbeiter des Ministeriums und in deiner Vermittlung das LDI NRW darauf hinweisen, dass alle “dienstlich erlangten” Informationen auch amtliche Informationen nach dem IFG NRW darstellen.
§ 3 Satz 1 IFG NRW definiert Informationen im Sinne dieses Gesetzes als alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden.
Auch der hiermit verwendete Begriff der Information soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine möglichst offene und umfassende Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW sicherstellen
Vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 2015 - 8 A 1943/13 -, juris Rn. 45, unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs LT-Drs. 13/1311, S. 10.