Widerspruch per QES

Hallo zusammen,

hat jemand von euch Erfahrung mit Widersprüchen, die (ausschließlich) per QES (qualifizierter elektronischer Signatur) eingereicht wurden?

Ich habe zwar ein Faxgerät; aber für viele Andere könnte das eine bequemere Lösung sein Widersprüche rechtswirksam einzureichen.

Schönen Sonntag
oberam-eng

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Dazu vielleicht ganz interessant zu lesen:

Beschluss vom 23.1.2020 (B 1 S 19.1233) VG Bayreuth

Prinzipiell steht dem eigentlich nichts im Wege. Nach § 70 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung kann der Widerspruch “in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes” folgen.

Ein kurzer Blick in §3a Abs. 2 S. 1 und 2 VwVfG zeigt folgendes: “Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Thema Fax vielleicht mal ein kurzer persönlicher Tipp: Ich nutze für FDS den Faxdienst simple-fax.de. Einmal registriert, ein paar Euro aufgeladen und es kann los gehen. Die Faxseite kostet irgendwas zwischen 5 und 10 Cent glaube ich, habe die Zahl nicht genau im Kopf. Wer direkt 25 Eur Guthaben mit einmal auflädt, kriegt von denen auch eine Faxnummer mit Ortsvorwahl zur Verfügung gestellt. Letzteres habe ich auch genutzt und sogar eine ganz hübsche Nummer bekommen (xxxx2239993). Mal so als kleine Info, wer einen Anbieter sucht. :slight_smile:

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