Widerspruch gem. §18 Abs. 1 lit. d) i.V.m. §21 DSGVO

Hallo, ich habe derzeit eine Anfrage in Bremen laufen. Entsprechende Behörde möchte einen Nachweis meiner Identität. Der Antwortvorschlag (VIG) wird als nicht einschlägig gedeutet.

Ist es Grundsätzlich möglich die Verarbeitung der (meiner) Daten, Nachweis meiner Identität, nach DSGVO im vorgriff zu Widersprechen oder missinterpretiert ich die o.g. §§

Gruß und Herzchen

bob

Der Nachweis der Identität kann einfach über einen Postbrief an eine Adresse erfolgen. Das ist im Rahmen von Topf Secret nicht super, aber gängige Praxis (und besser als Personalausweiskopie oder ähnlicher Quatsch).

Der Datenschutzbeauftragte ist zwar nicht für VIG zuständig, aber sollte im Rahmen dieser Datenschutzfragen eingebunden werden. Wenn die Behörde also zu viele Daten will, sollten Sie die Bremer Datenschutzbehörde kontaktieren (außerhalb von FragDenStaat) und auf das Verhalten hinweisen. Im besten Fall wird die Datenschutzbehörde dann die Lebensmittelkontrollbehörde zu einem kooperativeren Verhalten bewegen.

Beste Grüße
Stefan

Hey!

Bei mir wurde das immer so gehandhabt, dass beim Einwohnermeldeamt nachgefragt wurde, ob ich an der angegeben Adresse wohne. Das hat bisher immer ausgereicht. Falls es das Problem mal wieder geben sollte, kannst du es ja auch mit diesem Weg probieren, wenn du den Weg mit dem Brief nicht mehr nutzen möchtest :wink:

Liebe Grüße
Felix :slightly_smiling_face: