Widerspruch gegen Veröffentlichung einer Antwort auf FragDenStaat durch Städtetag BW

Ich habe nun nochmals mit einer weiteren Person auf anderer Ebene gesprochen. Es war mir bei der Antwort zu wage, ob ich nun die Mail veröffentlichen darf oder nicht.

Mehr dazu in den 2 Anfragen.
Dort ist auch der Forenbeitrag hier verlinkt:

Anfragen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-bzgl-coronavo/?c=11008#comments-510954

https://fragdenstaat.de/anfrage/besprechungsunterlagen-entwurfe-aktennotizen-bzgl-coronavo-zum-thema-erweiterte-notbetreuung-in-kindertageseinrichtungen-usw-3/?c=11009#comments-510953

Fachlich und inhaltlich wird sich auf folgendes berufen:

=============== schnipp ===================

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch bestehe gegenüber den Vereinigungen der Städte und Gemeinden nur, soweit diese Vereinigungen öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Verwaltungsaufgaben (Öffentlich-rechtlich) würden nur dort wahrgenommen, wo den Vereinigungen durch den Gesetzgeber oder die öffentliche Verwaltung Aufgaben übertragen worden wären.

Die Wahrnehmung verbandspolitischer Interessen würde dazu führen, dass keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden würden in diesem Fall.

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch bestehe daher nicht.

=============== schnipp ===================

Die gleiche Thematik bzgl. IFG liegt ja auch beim Gemeindetag-BW vor.

Siehe: Gemeindetag-BaWü laut eigener Aussage nicht auskunftspflichtig - Warum dann bei FragDenStaat vorhanden?

Ich habe keine Ahnung, wie man nun weitermachen soll.
Würde es sich auch hier lohnen die Satzung anzufordern?

Würde es sich lohnen, dass endgültig klären zu lassen, wie der Städtetag BW bzgl. IFG einzuschätzen ist?

Gruß,
milkrun