Widerspruch gegen FragDenStaat-Veröffentlichung

Auf Benutzungspflichtiger Radweg in der Christian-Heinrich-Müller-Straße - FragDenStaat wurde mir mitgeteilt:

Einer Veröffentlich der Kontakte zwischen der Stadtverwaltung D. und Ihnen auf dem Internetportal widerspreche ich hiermit.

Und was mache ich damit jetzt?

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Moin,

Mir fällt spontan keine Rechtsgrundlage ein, mit derer die Stadtverwaltung eine Veröffentlichung der Kommunikation widersprechen kann, sofern persönliche Daten entfernt werden.
Zudem finde ich es seltsam, dass diese Nachricht nicht schon bei den vorigen Nachrichten mitgesendet wurde. Entweder die sind sich intern nicht einig oder es ist jetzt gerade erst aufgefallen, dass die Anfrage über FdS kam, was ich nicht glaube, da diese Info noch am Ende der Mail steht.

Es gibt dazu eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Veröffentlichung vom Korrespondenzen mit Abgeordneten.
Auch gibt es ein Urteil des LG Berlins zur Korrespondenz mit Anwälten.

Ich gehe also davon aus, dass alles passt.

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Man kann ja antworten, dass man den Widerspruch so versteht, dass es um die Veröffentlichung personenbezogener Daten geht, die ohnehin automatisch geschwärzt wurden. Hierzu kann man auch auf den “Behörden-Guide” verweisen.

Falls das nicht gemeint war, bekommt man zumindest eine Antwort, die potentiell Unterhaltungswert hat. :smiley:

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Du darfst Unterhaltung nicht mit Kopfschmerzen verwechseln. :sweat_smile:
Aber ja, das könnte man machen (und eventuell auf das Urteil/das Gutachten verweisen).

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Ich hatte einmal geschrieben, dass selbstverständlich keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Mit keinem Wort drauf eingegangen, aber wieder diesen Satz, dass er der Veröffentlichung der Kommunikation mit dem Landratsamt widerspricht. Das kann ich wohl getrost ignorieren.