Man kann ja antworten, dass man den Widerspruch so versteht, dass es um die Veröffentlichung personenbezogener Daten geht, die ohnehin automatisch geschwärzt wurden. Hierzu kann man auch auf den “Behörden-Guide” verweisen.
Falls das nicht gemeint war, bekommt man zumindest eine Antwort, die potentiell Unterhaltungswert hat.