Mir fällt spontan keine Rechtsgrundlage ein, mit derer die Stadtverwaltung eine Veröffentlichung der Kommunikation widersprechen kann, sofern persönliche Daten entfernt werden.
Zudem finde ich es seltsam, dass diese Nachricht nicht schon bei den vorigen Nachrichten mitgesendet wurde. Entweder die sind sich intern nicht einig oder es ist jetzt gerade erst aufgefallen, dass die Anfrage über FdS kam, was ich nicht glaube, da diese Info noch am Ende der Mail steht.
Man kann ja antworten, dass man den Widerspruch so versteht, dass es um die Veröffentlichung personenbezogener Daten geht, die ohnehin automatisch geschwärzt wurden. Hierzu kann man auch auf den “Behörden-Guide” verweisen.
Falls das nicht gemeint war, bekommt man zumindest eine Antwort, die potentiell Unterhaltungswert hat.
Ich hatte einmal geschrieben, dass selbstverständlich keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Mit keinem Wort drauf eingegangen, aber wieder diesen Satz, dass er der Veröffentlichung der Kommunikation mit dem Landratsamt widerspricht. Das kann ich wohl getrost ignorieren.