Widerruf auf Ablehnung UIG

Hallo, meine Anfrage auf Unterlagen nach UIG bei der Bezirksregierung Arnsberg (NRW) wurde nach §8 Abs.1 Nr. 3 abgelehnt und auf den erlassenen Planfeststellungsbeschluss hingewiesen. Ich habe daraufhin weitere Nachfragen per Mail gestellt und gezielte Unterlagen angefordert, da diese Informationen nicht aus dem PFB hervorgehen. Nun fasst die BRA dies als Widerruf auf, weist auf §70 der Verwaltungsgerichtsordnung hin, und bietet mir die Möglichkeit den Widerruf in geeigneter Form zu wiederholen. Nun meine Frage: wäre ein Widerruf mit Kosten verbunden und ist sind weitere Nachfragen zu einer erfolgten Anfrage überhaupt als Widerruf zu werten? Ich habe das Gefühl, sie versucht mit allen Mitteln uns die Informationen vorzuenthalten. Denn in anderer Sache versuchte sie bereits uns mit evt. anfallenden Kosten abzuschrecken, bis wir ihr die § aufzeigten, wonach die Anfrage kostenfrei war…

Moin Silke,

herzlich Willkommen im Forum, Silke.

Falls es möglich wäre, wäre es gut, wenn du deine Anfrage immer mit verlinken/angeben könntest. Dadurch können wir alle besser verstehen, was bisher passiert ist, und können dir auch besser auf deine Fragen eine Rückmeldung geben.

In einem Widerspruchsverfahren können grundsätzlich immer Kosten entstehen. Das ist dann der Fall, wenn die Behörde deinen Widerspruch teilweise oder in Gänze erfolglos gewesen ist. Sollte die Behörde deinen Widerspruch zu 100% abhelfen, dann entstehen dir keine Kosten und deine notwendigen Auslagen sind zu ersetzen.

Da ich deine Nachfragen nicht kenne, weiß ich nicht, ob diese eventuell als “Widerspruch” bewertet werden können.

– Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Gedanken dazu. –

Hast du einen Link zur Anfrage?

Moin.

Ich glaube, du meinst nicht den Widerruf, sondern den Widerspruch. Von dem spricht auch der § 70 VwGO.

Dazu hilft ein Blick in die Anlage der UIGGebV: Anlage UIGGebV - Einzelnorm
Dort werden die Tatbestände für die Gebühren geregelt: dort finde ich aber keinen Tatbestand für einen ablehnenden Widerspruch.

Ja, stimmt, es geht um Widerspruch… Die Anfrage nach UIG habe ich nicht über Frag den Staat gestellt, sondern direkt an die Bezirksregierung. Er erfolgte nach Abweisung einer Fachaufsichtsbeschwerde. Auf Frag den Staat wurde ich erst später aufmerksam… Ich hab also einigen Schriftverkehr, den ich nicht verlinken kann (zumindest weiß ich nicht wie :see_no_evil: ) Kann ich den Schriftverkehr hier hin kopieren, oder sprengt das den Rahmen? Andererseits könnten wir schon Hilfe gebrauchen, da wir versuchen der Bezirksregierung nachzuweisen, dass die Prüfung der Planfeststellungsunterlagen zu Amprion EnLAG19 völlig unzureichend waren und die Behörde nur “Handlanger” Amprions ist. Das Klageverfahren läuft zwar schon, aber vielleicht können wir noch Fehler (z.B. das Fehlen von Unterlagen nachweisen).

Naja, du kannst auf jeden Fall einen Scan des Bescheids hier einstellen… bestenfalls Klarnamen abdecken vorher! Bei guten Bescheiden kann man ja erkennen, was angefragt wurde und was der Verlauf war.

so, ich hoffe es klappt mit dem Hochladen… m.E ist es eine tiefergehende Nachfrage. Zur Not könnte ich oder jmd anderes diese speziellen Unterlagen ja auch als neuen UIG-Antrag anfordern. Vielen Dank schon mal für eure Antworten :smiling_face: