Welche IFG-Anfragen darf ich veröffentlichen?

Hey,die Frage klingt wahrscheinlich dumm jedoch bin ich mir nicht ganz sicher.Ich hab in den Frag den Staat einsteiger-guide geschaut.Dort steht dass , wenn keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden es veröffentlicht werden darf.

Kann ich ein Problem bekommen wenn der Sachbearbeiter sagt , dass es sein werk ist und ich es veröffentliche?
Kurz frage:
Kann ich alle Ifg-Dokumente und emails veröffentlichen wenn ich Namen und personenbezogene Daten schwärze?

Danke schonmal

Fast immer, wenn das behauptet wird, ist das Unsinn.

Hast Du einen Link zu einer Anfrage oder kannst zusammenfassen, worum es ungefähr geht?

Nur um eine Anfrage bezüglich der einhaltung von dsgvo Maßnahmen…hab noch weitere.Gibt es irgendwelche regeln an welchen man festmachen kann ob man es veröffentlichen kann?

Gibt es irgendwelche regeln an welchen man festmachen kann ob man es veröffentlichen kann?

Andersrum wird ein Schuh draus: alles, was man per IFG bekommt, kann man grundsätzlich veröffentlichen (sonst würde man es nicht bekommen).

Ausnahmen:

  • personenbezogene Daten: sollten eh von der Behörde geschwärzt werden. Wir möchten, dass auch Bearbeiter-Daten geschwärzt werden (damit alle glücklich sind), aber das ist rechtlich nicht unbedingt notwendig (siehe auch § 5 Abs. 4 IFG).
  • Urheberrecht: das gilt höchstens bei Urheberrechten Dritter (externe Gutachten etc.). Sonst sollte das Urheberrecht auch einer Veröffentlichung nicht im Wege stehen (sonst Zensurheberrechts-Kampagne).

Grundsätzlich gilt aber die einfache Formel: Was eine Person per IFG bekommen kann, steht jeder Person offen, also darf es öffentlich sein.

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Alles klar,danke.

(Hippelty-hoppelty-this 20 letter thing is now my property)