Welche Behörde wäre zuständig

Guten Abend,

Ich würde gerne Wissen, wer weiß, welche Behörde im meinen Fall zuständig wäre bzw ich Anfragen kann.

Es geht um eine Patientenakten meiner Person, die extrem unvollständig sind, optisch aussieht, als ob sie geändert worden sind, es fehlen sehr wichtige Angaben.
Und es sieht so aus, als ob eine wichtige Unterschrift gefälscht worden ist.
Leider ist (mit Absicht?), nur der kleine obere Teil der Unterschrift zu sehen, aber sieht nicht mal annähernd wie die andere Unterschrift aus (nicht meine eigene)

Wie wäre es klug jetzt vorzugehen, weil einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und bei der Polizei kann man ja nur einmal den selben Strafantrag stellen?, wenn die sich überhaupt die Dokumente ansehen würden usw.

Dort von wo ich die Akte habe , hab ich noch( Vor ca 1 Monat) keine Antwort erhalten. Habe alles per einschreiben gesendet.

Vielen dank erstmal

Moni

Moin & willkommen im Forum!

Das ist meines Erachtens nach zuerst einmal keine Anfrage nach IFG oder ähnlichen Landesgesetzen, weil es um deine Person geht.

Es wäre da eher zielführend eine übliche Akteneinsicht bei der aktenführenden Stelle zu beantragen.

Was ist mit IFG gemaint? Und was meinst du mit Akteneinsicht? was für eine Akte?

IFG ist das Informationsfreiheitgesetz des Bundes bzw. die jeweiligen Gesetze der Bundesländer. Mehr dazu findest du hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html

Akteneinsicht kann in einem Verwaltungsverfahren jetzt Beteiligter nach § 29 VwVfG erhalten. Dazu muss es aber einen Verwaltungsvorgang mit der entsprechenden Akte geben.

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Ok verstehe, danke für den Link. Den BMI hab ich wegen einer anderen Sache angeschrieben, die haben mich, aber an das Landesministerium verwiesen. es ging um das PTSG alte Bundesländer, wo ich in meinen Fall keine direkte Regelung gefunden habe.

Aber für Berlin ist doch das BMI zuständig? Der sehe ich das falsch?

Ja es geht um ein Krankenhaus und keine Behörde. Unterlagen hab ich , die sind nur nicht korrekt .
Und bevor man eine Anzeige macht, wollte ich Auskunft haben, da ich mich ja evt selbst belasten könnte. Oder sehe ich das falsch? Dann bringt es in diesen Fall, ja nicht fragdenstaat zu benutzen oder?

Korrekt, Fragenstaat bringt dir bei persönlichen Anfragen nichts, weil es hier um Informationsfreiheitsgesetzen und nicht konkrete persönliche Akten geht.

Das BMI ist eine Bundesbehörde, somit nicht in Landesangelegenheiten zuständig.

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Ok und wer wäre in meinen Fall , PstG Gesetzeslage , alte Bundesländer zuständig ?
Es muss doch jemand geben der mir da Auskunft geben kann .

Welche Landesbehörde ist den für Berlin zuständig ? Finde im Netzt nichts dazu?

Du hast vom Krankenhaus die Unterlagen bekommen. Die Unterlagen sind vollständig. Alles daran ist korrekt. Nichts davon ist gefälscht.

Keine Behörde, kein Krankenhaus wird irgendeinen Zweifel daran haben.

Du müsstest konkrete Beweise haben, die belegen, dass die Akte verändert wurde. Aber selbst dann wäre die Frage, ob das unbefugt passiert ist. Und selbst, wenn es unbefugt war, ist das vielleicht nur ein Verstoß gegen berufsethische Vorschriften; ob es eine Straftat ist, wage ich zu bezweifeln. Für eine Straftat bräuchte man wahrscheinlich noch eine Schädigungsabsicht dir gegenüber. Du müsstest also auch noch beweisen, dass derjenige, der etwas geändert hat, dir damit auch noch schaden wollte.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass du, selbst wenn du das alles beweisen kannst, nur gesagt bekommen wirst, dass an einer Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Fall abgeschlossen.

Insbesondere wird dir das Strafverfahren niemals korrekte Krankenhaus-Akten bringen!

Ich habe gar keine Details genannt , das du daraus Schlüsse ziehen kannst. Und ja sie ist unvollständig .

Daran ist nichts korrekt. Kannst du ja schlecht beurteilen, ohne zu wissen worum es geht.

Bisher hat das Krankenhaus noch keine Stellungnahme gegeben.

Die Akten wurden nach meinen Erhalt vernichtet .
Aber ich habe auch rechte.

Aber danke für die Antteilnahme.

Daten über Dich selbst kannst Du immer nach Artikel 15 DSGVO einfordern. Wenn Du die elektronisch anforderst, muss sie auch elektronisch erteilt werden - ganz anders als Akteneinsicht, da musst Du ggfs. zur Behörde hinfahren. Auch muss eine Akteneinsicht begründet werden, eine Auskunft nicht.

Leider sind viele Auskünfte nach Artikel 15 unvollständig. Dass Sie geändert wurden habe ich leider auch schon erlebt, ist aber eher selten.
Beweisen lässt sich das leider selten, oder nur wenn Du schon Vergleichsdokumente hast.

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Die Akte ist vor über 32 Jahren erstellt worden und wurde nach dem ich sie erhalten habe, dort wohl komplett vernichtet . Das Problem ist, das ich gar nicht mit mein Namen in der Akte drinne stehe.

Vergleichsdokumente habe ich nicht und ich habe bereits überall versucht jemanden zu finden wo ich vergleichen könnte, hab niemanden gefunden…

Es sind ja keine Auskünfte unvollständig, sondern die Angaben in der Akte selber.

Wenn die Akte schon vernichtet ist, über was diskutieren wir da hier? Bei 32 Jahren ist das auch nicht verwunderlich.

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