Welche Behörde ist für die Videoüberwachung in den Bundesländern zuständig?

Kommt sehr darauf an, wo sie installiert ist und warum.

Es gibt zahlreiche gesetzliche Grundlagen für Videoüberwachung, nicht zuletzt im Themenkomplex “innere Sicherheit”.
Eine Überwachung kann ja unter Bundespolizeirecht fallen, wodurch die Bundespolizei zuständig wäre. Bei Landespolizeigesetzen entsprechend die Landespolizeien; häufiger aber direkt deren regionale Präsidien.
Aus dem Stehgreif würde ich auch nicht ausschließen, dass es (landes-)rechtliche Grundlagen für Videoüberwachung durch Landkreise oder Kommunen gibt.

Nicht übersehen darf man auch den Themenkomplex “Durchsetzung des Hausrechts”, wo alle möglichen Behörden zuständig sein können.

Durchsucht man verschiedene Gesetze nach Rechtsgrundlagen muss man etwas kreativ sein: Es heißt oft nicht: “Videoüberwachung” sondern bekommt eine Umschreibung im Behördenjargon/ “Kanzleisprache”. Eine schönes Beispiel hierfür ist das “selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgerät” in § 27 des Bundespolizeigesetzes.

Private Firmen werden durch ihre zuständige Datenschutzbehörde kontrolliert. Kleines Manko ist, dass Kameras etwas aufzeichnen müssen, damit Datenschutzrecht gilt.
Handelt es sich um Attrappen, sind wenn überhaupt zivilrechtliche Schritte möglich (z.B. Unterlassungsansprüche).

Mit Anfragen nach den jeweiligen Landesinformationsfreiheitsgesetzen bei der zuständigen Datenschutzbehörde kommt man allerdings nicht weit, da sich diese meistens nicht selbsttätig mit Überwachungskameras beschäftigen.

Bei privaten Verantwortlichen sollte man daher folgende Schritte gehen:

  • Verantwortlichen ermitteln (idealerweise hängit irgendwo ein Schild),
  • eigene Rechte wahrnehmen: Auskunft, Löschung, Widerspruch, …
  • Falls Probelme weiter bestehen: Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Leider ist es oft sehr schwierig, die großen Patzer, die bei Videoüberwachung begangen werden, selbst zu identifizieren: Viel zu lange Löschfristen, unverschlüsselte Übertragung in eine nicht-EU-“Cloud”, default-Passwörter in Kamera oder Netzwerkverbindung (“admin:admin”), et cetera.
Soweit sich aus der Datenschutzerklärung des Verantwortlichen, die normalerweise irgendwo in der nähe der Kamera zu finden ist, nichts entnehmen lässt, kann man ihn sehr konkret um Auskunft bitten:

  • Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?
  • Werden die Videostreams automatisiert ausgewertet (z.B. Gesichtserkennung, -verfolgung, et cetera)?
  • In welchem Land werden meine Daten gespeichert?
  • Ggfs.: Welche Auftragsverarbeiter werden für die Auswertung und Speicherung der Videostreams eingesetzt?

Wenn die Antwort auf diese Fragen Anhaltspunkte liefern: Beschwerde nach Art. 77 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).


(Vorstehendes bitte nicht als Rechsberatung verstehen. Ich stelle hier nur dar, wie ich in eigener Sache vorgehen würde.)

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