Welche Behörde ist für die Videoüberwachung in den Bundesländern zuständig?

Welche Behörde ist für die Videoüberwachung in den Bundesländern zuständig?
Ich meine damit öffentliche Überwachung einerseits,andererseits wer private Firmen kontrolliert ob sie sich an die Regeln halten.
Danke

Moin,

Videoüberwachung an öffentlichen Orten gehört in den Bereich der sog. ‘inneren Sicherheit’, für die meisten das jeweilige Innenministerium zuständig ist, und regelmäßig die Polizei als nachgeordnete Behörde.
Für die Kontrolle der datenschutzrechtlichen Regeln ist der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.

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Kommt sehr darauf an, wo sie installiert ist und warum.

Es gibt zahlreiche gesetzliche Grundlagen für Videoüberwachung, nicht zuletzt im Themenkomplex “innere Sicherheit”.
Eine Überwachung kann ja unter Bundespolizeirecht fallen, wodurch die Bundespolizei zuständig wäre. Bei Landespolizeigesetzen entsprechend die Landespolizeien; häufiger aber direkt deren regionale Präsidien.
Aus dem Stehgreif würde ich auch nicht ausschließen, dass es (landes-)rechtliche Grundlagen für Videoüberwachung durch Landkreise oder Kommunen gibt.

Nicht übersehen darf man auch den Themenkomplex “Durchsetzung des Hausrechts”, wo alle möglichen Behörden zuständig sein können.

Durchsucht man verschiedene Gesetze nach Rechtsgrundlagen muss man etwas kreativ sein: Es heißt oft nicht: “Videoüberwachung” sondern bekommt eine Umschreibung im Behördenjargon/ “Kanzleisprache”. Eine schönes Beispiel hierfür ist das “selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgerät” in § 27 des Bundespolizeigesetzes.

Private Firmen werden durch ihre zuständige Datenschutzbehörde kontrolliert. Kleines Manko ist, dass Kameras etwas aufzeichnen müssen, damit Datenschutzrecht gilt.
Handelt es sich um Attrappen, sind wenn überhaupt zivilrechtliche Schritte möglich (z.B. Unterlassungsansprüche).

Mit Anfragen nach den jeweiligen Landesinformationsfreiheitsgesetzen bei der zuständigen Datenschutzbehörde kommt man allerdings nicht weit, da sich diese meistens nicht selbsttätig mit Überwachungskameras beschäftigen.

Bei privaten Verantwortlichen sollte man daher folgende Schritte gehen:

  • Verantwortlichen ermitteln (idealerweise hängit irgendwo ein Schild),
  • eigene Rechte wahrnehmen: Auskunft, Löschung, Widerspruch, …
  • Falls Probelme weiter bestehen: Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Leider ist es oft sehr schwierig, die großen Patzer, die bei Videoüberwachung begangen werden, selbst zu identifizieren: Viel zu lange Löschfristen, unverschlüsselte Übertragung in eine nicht-EU-“Cloud”, default-Passwörter in Kamera oder Netzwerkverbindung (“admin:admin”), et cetera.
Soweit sich aus der Datenschutzerklärung des Verantwortlichen, die normalerweise irgendwo in der nähe der Kamera zu finden ist, nichts entnehmen lässt, kann man ihn sehr konkret um Auskunft bitten:

  • Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?
  • Werden die Videostreams automatisiert ausgewertet (z.B. Gesichtserkennung, -verfolgung, et cetera)?
  • In welchem Land werden meine Daten gespeichert?
  • Ggfs.: Welche Auftragsverarbeiter werden für die Auswertung und Speicherung der Videostreams eingesetzt?

Wenn die Antwort auf diese Fragen Anhaltspunkte liefern: Beschwerde nach Art. 77 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).


(Vorstehendes bitte nicht als Rechsberatung verstehen. Ich stelle hier nur dar, wie ich in eigener Sache vorgehen würde.)

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Dürfte ich theoretisch zu einem Privatem Videoüberwachungsbetreiber hingehen und Ausschnitte erfragen in denen ich vorkomme?Dies darf man ja soweit ich noch auf dem stand in dem Gebiet bin.Ich hatte zum beispiel mal meine Daten von meiner Krankenkasse erfragt und auch bekommen.Die Rechtsgrundlage weiß ich aber nicht mehr :grimacing:

Ps:wieso kennst du dich so gut damit aus?Arbeitest du in dem Bereich?

Moin,

Fragen geht immer.^^
Nach Art. 15 (3) DSG-VO muss man dir alle Daten zukommen lassen, die mit dir zu tun haben. Das könnte bei einer Videoüberwachung aber mitunter sehr anfwendig sein, vor allem, wenn noch andere Personen zu sehen sind, weil diese widerum unkenntlich gemacht werden müssen (Absatz 4). Ich empfehle aber zu konkretisieren, wann du da warst, damit sie keine Stunden Videomaterial durchsehen müssen um dich zu finden^^

Das gebietet ja die höflichkeit.Theoretisch kann ich solche Ausschnitte aber Anfordern?

Ja. Sehr sicher.

(bitte diesen Teil nicht beachten. Er dient das Zeichenlimit zu füllen)

Als kleines Add-on.Ich habe die letzten paar male versucht auf einen Sticker zu achten.Mir ist erstmal keiner aufgefallen.Die Kamera die mich hauptsächlich interessiert kam erst vor nicht allzulanger Zeit hinzu.Falls mir das nächste mal nach der genaueren “Inspektion” kein Sticker auffallen würde, wären rechtliche Schritte möglich,bzw.irgendwie sinnvoll?

Mfg

Meinst du mit Sticker diese Plakette auf der alles steht à la “wir verarbeiten ihre daten, da können sie sich beschwerden etc”? Falls ja:

Wenn es echte Kameras sind, dann kannst du damit zum LfDI gehen.
Aber es könnten auch Kameraatrappen sein, dort muss es keine Schilder geben. Dazu gab es auch schonmal ein Thema:

Ich bin mir sehr sicher dass sie angeschlossen sind.Ich hatte vor kurzem durch Zufall einen “insider” getroffen.Ums mal hier zu erwähnen.Mir gehts nicht darum auf druck irgendwen willkürlich anzuzeigen,falls aber meine Annahmen stimmen, kann man sich mal Gedanken machen.

Danke schonmal im vorraus , ich werde euch auf dem laufenden Halten.