Noch keine Datenschutzprüfung vorhanden,was kann man tun?

Habe unter diesem Link :

Das “Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland” um einen Kontrollbericht zu der Globus Filiale Saarlouis gebeten . Globus ist eine große Lebensmittel und Alltagswaren Einzelhandelsgesellschaft welche auch International Filialen besitzt.Das Datenschutzzentrum antwortete dann Sinngemäß:“was genau wollen sie wissen”.Darauf hab ich dann geschrieben dass ich gerne die Datenschutzüberprüfung …der Kameras hätte.Warum?Da ich regelmäßig dorthin (liegt direkt neben meiner Schule) gehe , Fallen mir Veränderungen schon auf.Und als ich das Letzte mal dort war fiel mir eine neue Überwachungskamera im Eingangsbereich auf.Dazu muss ich sagen dass wenn man reingeht man erstmal viele kleine Ladenzeilen hat(Schlüsselmacher,Schuhmacher,Bäcker,Schmuck,…).Sie antworteten mir dann damit dass es keinen Bericht bei ihnen gäbe.Das Problem: die Filiale gibt es schon lange.

Jetzt Meine Frage:

Kann ich es erstens anstreben das eine andere Behörde dies nachprüft (ob es wirklich noch nie einen Bericht gab.?

Bzw. kann ich es auch anstreben dass ein solcher Bericht angefertigt wird?

Danke schonmal im vorraus

1 „Gefällt mir“

Habe noch eine Antwort auf Deinen letzten Beitrag veröffentlicht, wo ich scheinbar nicht auf “Antworten” geklickt habe. Sorry! :wink:

In dem Fall ist es aber doch ein privates Unternehmen welches schon lange existiert.Das dort noch keine Datenschutzprüfung vorliegt kann ich mir kaum vorstellen.

Nein. Wenn das Datenschutzzentrum sagt, dass es keinen Bericht gibt, ist es eigentich unmöglich, dass überprüft wird, ob der Bericht vorliegt, da das Datenschutzzentrum keine Aufsichtsbehörde hat. Da wird auch eine Klage höchstwahrscheinlich nichts ändern. Zwar gilt im Verwaltungsgerichtsrecht der Amtsermittlungsgrundsatz, jedoch ist es auch für das Gericht schwer etwas zu finden, das es offiziell nicht gibt.
Eine andere Sache wäre es, wenn irgendwo auf den Bericht verwiesen wurde. Damit hätte man einen begründeten Verdacht, dass der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat. Vor allem, wenn der Bericht offiziell erwähnt wurde. Das scheint hier allerdings nicht der Fall zu sein.

Einen Anspruch drauf hast du mW nicht. Was du aber machen kannst ist folgendes:
Wenn du den begründeten Verdacht hast, dass dort gegen Datenschutzrecht verstoßen wird und meldest das. Dann reagieren die LfDIs regelmäßig.

Eine Möglichkeit wäre, dass du freundlich nachfragst, warum denn noch keine Prüfung stattgefunden hat, obwohl das Geschäft schon lange dort existiert. Manchmal bringt das liebe Fragen doch ganz viel.

Aber vlt. ist es auch eine Möglichkeit die Vorgehensweise / den Ablauf / die Auswahl oÄ von datenschutzrechtlichen Prüfungen via IFG anzufragen. Dann weiß man zumindest, wie dort vorgegangen wird.

1 „Gefällt mir“