Wechsel bei BfDI

Kann es sein, dass bei dem BfDI sich ein Wechsel in den Sachbearbeitern ergibt? Dies war bereits bei dem Wechsel von Frau Vosshoff festzustellen mit der Folge, dass sich die BfDI immer stärker in der Rolle der Verteidigerin der Behörden bei dem Aktenverschluss sah …

… wird dies jetzt wieder anders? Wird es hier einen Wechsel hin zu mehr IFG-Freundlichkeit geben?

Das wird dir die Praxis zeigen müssen. Ich hatte vor wenigen Jahren durchwachsene Erfahrungen mit der BfDI (zu langsam, unengagiert gegenüber Behörden, usw.). In den letzten 2 Jahren kann ich mich aber nicht beschweren - das hat sich gebessert. Ich glaube, das hängt von vielen Faktoren ab, auch unter anderem wie viel Zeit pro Verfahren ist und worum es genau in dem Verfahren geht. Jedenfalls läuft es mal besser, mal schlechter - trotz gleichem Sachbearbeiter/-in.

Von daher: Kopf hoch und hoffen. Notfalls bleibt immer der Rechtsweg - Widerspruch und Klage :wink: . Und auch das ist nicht zu unterschätzen vom Wert/Erfolg her.

Die Sachbearbeiter-Ebene ändert sich natürlich auch mal, aber eher nicht durch den Wechsel des/der BfDI. Der größte Faktor ist weiterhin die personelle Ausstattung. Die Anzahl der Vermittlungsanfragen steigt eben schneller als die Personalstärke in dem Bereich und das merkt man in längeren Bearbeitungszeiten.

Den BfDI-Sachbearbeitern mangelnde IFG-Freundlichkeit zu unterstellen ist aber falsch. Richtig ist: es ist eben auch einfach eine Behörde und dazu noch in dem Bereich Informationsfreiheit unserer Meinung nach vom Gesetzgeber nicht ausreichend ausgestattet.

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Hierbei aber beachten, dass eine Beschwerde beim BfDI keine Fristenen aufschieben oder pausieren! Also müsste gleich Widerspruch eingereicht werden, da es zu Lange dauert bis eine Feste AW vom BfDI vorhanden ist :wink:

Man kann:

  1. Widerspruch einlegen und ggf. vor Bescheidung zurückziehen, ist häufig günstiger/kostenlos.
  2. Die bescheidende Behörde schriftlich darum bitten, dass die Antwort der BfDI abgewartet wird und bis dahin nicht beschieden wird. In der Regel haben Behörden nichts dagegen. Es eilt ja nicht.

Ich habe Option 2 häufiger erfolgreich angewendet.

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Die bescheidende Behörde schriftlich darum bitten, dass die Antwort der BfDI abgewartet wird und bis dahin nicht beschieden wird. In der Regel haben Behörden nichts dagegen. Es eilt ja nicht.

Dies muss man nur geltend machen. Die Behörde darf nicht entscheiden. Auch muss sie die Akten vorlegen auf Anfrage.

Worauf basiert das rechtlich oder meinst du, weil es keinen Grund gibt, eiliger zu entscheiden (quasi mein Argument zuvor, warum das oft greift)?

Die Verfahrenshoheit liegt bei dem Antragsteller. Wenn er das Verfahren begründet aussetzt, kann die Behörde nichts machen.