Wenn du einen Bescheid erhältst, nachdem du die Untätigkeitsklage erhoben hast, lässt du dem Gericht eine Erledigungserklärung für die Hauptsache zukommen. Achtung! Wichtig ist, dass du die Sache für erledigt erklärst und NICHT die Klage zurücknimmst. Bei einer Erledigung trägt i.d.R. die Behörde die Kosten.
Die Gerichtskosten musst du jedoch wahrscheinlich bei Klageerhebung vorstrecken. Du bekommst sie erst nach dem Urteil/Beschluss zurück.
1 „Gefällt mir“