Was passiert bei Untätigkeitsklage und wenn sich angefragte Stelle währenddessen meldet

Hi,

ich hab eine Anfrage, bei der seit über 3 Monaten und trotz Erinnerungen nichts passiert ist.

Was passiert, wenn ich Untätigkeitsklage einreiche und währenddessen kommt Bewegung in die Sache? Was ist mit den Kosten?
Habe den Datenschutz jetzt eingeschaltet aber der scheint mir wie bei so vielen Anfragen keinen Biss zu haben sondern ich werde wieder die Aussage bekommen, er fordert Stellungnahme ab und würdigt die dann rechtlich. Dann bekommt man irgendwann die Aussagen der Verwaltung von ihm vorgekaut. Aber bzgl. Anfragetempo ändert sich bei der Verwaltung nichts und er trifft auch nie eine Aussage nach dem Motto, er würde die Verwaltung nochmal auf ihre rechtliche Pflicht hinweisen, zügig zu antworten.

Gab schon diverse Anfragen, wo ich nach einem Monat den DS einschalten musste. Und jetzt hab ich halt wirklich keine Lust mehr und denke über Untätigkeitsklage nach.

Wenn du einen Bescheid erhältst, nachdem du die Untätigkeitsklage erhoben hast, lässt du dem Gericht eine Erledigungserklärung für die Hauptsache zukommen. Achtung! Wichtig ist, dass du die Sache für erledigt erklärst und NICHT die Klage zurücknimmst. Bei einer Erledigung trägt i.d.R. die Behörde die Kosten.
Die Gerichtskosten musst du jedoch wahrscheinlich bei Klageerhebung vorstrecken. Du bekommst sie erst nach dem Urteil/Beschluss zurück.

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Danke für die schnelle Antwort. Kannst du mir auch sagen, wie hoch die Kosten bis dahin dann sind? Die vorgestreckten Kosten für das Gericht sind ja irgendwas um die 500 Euro, wie ich bei Frag den Staat lesen konnte. Aber sie wollen dann ja sicherlich, wenn man es als erledigt erklärt, eine Bearbeitungsgebühr?

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Ich wollte dir hier nochmal genaueres zu meiner Erfahrung darstellen, da es dir vielleicht hilfreich ist. Das ganze ist natürlich keine Rechtsberatung. Verlass dich nicht auf das was ich sage und hole dir nochmal juristischen Rat bei einer spezialisierten Person.

Zuerst finde ich es immer sinnvoll der Behörde eine 2-Wochen-Frist zu setzen und nochmal konkret mit der Klage zu drohen. Soweit ich erkennen kann, hast du bis jetzt nur mitgeteilt, dass du eine Untätigkeitsklage “erwägst”. Es kann auch hilfreich sein, die Behörde nochmal um Stellungnahme zu bitten z.B. so: “Zur Vermeidung einer Untätigkeitsklage bitte ich um Bescheidung bis zum XX.XX.2023, oder teilen Sie mir mit, was einer Entscheidung noch entgegen steht.” So bist du dir sicher, dass die Behörde keinen “guten Grund” hat, warum sie noch nicht entschieden hat. Man weiß ja nie. Am besten kannst du die Mahnung per Fax oder Einschreiben schicken, um sicher zu sein, damit sie jemand liest.
Bei Erhebung der Untätigkeitsklage will das Verwaltungsgericht normalerweise 483€ von dir. Das sind die Kosten, die das Gericht für ein vollständiges Verfahren erhebt. Du musst nicht bei jeder weiteren Handlung noch weitere Gebühren zahlen. Wenn das Verfahren schneller und einfacher endet als gedacht, z.B. bei Klagerücknahme oder bei einer Erledigung können nur ein Drittel der Kosten erhoben werden (also 161€). In meiner Erfahrung erklärt die Behörde dem Gericht gegenüber, dass sie die Kosten übernimmt. Sonst muss das Gericht entscheiden, wer die Kosten zu verschulden hat. Wenn die Behörde die Kosten tragen muss, bekommst du die 483€ zurück und die Behörde bekommt eine Rechnung vom Gericht. Wenn du die Klage zurücknimmst, erhältst du normalerweise die 2/3 also 322€ vom Gericht zurück. Im schlimmsten (und unwahrscheinlichen) Fall, dass du die Klage verlierst, behält das Gericht die volle Summe.

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