Was ist der richtige Begriff?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Anfrage an die Staatsangehörigkeitsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg geschickt, in der ich nach “Verwaltungsvorschriften, Arbeitsanweisungen, Arbeitshilfen und sonstigen Regelungen” zum Umgang mit Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gebeten habe.

In der Antwort teilte mir die Mitarbeiterin mit, dass es keine Verwaltungsvorschriften gibt und dass vielmehr das Gesetz und die Rechtsprechung entscheidend sind. Außerdem würden die Staatsangehörigkeitsbehörden der Berliner Bezirke nur die Vorarbeiten machen und keine richtigen Entscheidungen treffen.

Dass sie die endgültige Entscheidung nicht treffen, verstehe ich. Allerdings müssen die Mitarbeiter*innen irgendwie lernen, wie sie diese Vorarbeiten für die Senatsverwaltung machen müssen, oder? Und es muss doch irgendwie Richtlinien geben?

Zum Beispiel eine Checkliste dazu, welche Unterlagen notwendig sind, oder wie die Echtheit der Nachweise zu bestätigen sind oder wie man die eAkte strukturieren soll. Oder wenigstens welche Gerichtsurteile relevant sind für solche Anträge. Ich meine, die Mitarbeiterin hat auch ein Gerichtsurteil erwähnt. Also muss das doch irgendwo schriftlich festgehalten sein, oder?

Ich habe den Eindruck, dass ich mich einfach falsch ausgedrückt habe in meiner Anfrage. Wie würdet ihr nach Unterlagen fragen, die die Mitarbeiter*innen als Richtlinien oder Arbeitshilfe benutzen?

Dankeschön im Voraus :‘)

Rianok

edit: was ich mir wünsche: Beispiel 1 oder Beispiel 2

Moin & willkommen im Forum!

Ggf. etwas Richtung Dienstanweisung / Dienstvereinbarung?

Setzt aber nicht zwingend voraus das sowas gibt, meist ist die “Arbeitsanweisung” mehr Hören-Sagen :slight_smile:

Eventuell Schulungsmaterial?

Du kannst nach “Dokumenten zum Umgang mit Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit” fragen.

Die Behörde ist übrigens verpflichtet, dich bei der Antragstellung und ggf. auch der Präzisierung zu unterstützen (§ 13 Absatz 1 Satz 3 IFG Berlin), da man als Bürger ja selten die Organisationsstruktur der Behörden kennen kann.

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