Warum werden die Datenschutzbehörden eigentlich auf FragDenStaat immer weiblich bezeichnet?

Unabhängig von der oder dem aktuellen Datenschutzbeauftragen scheint es bei FragDenStaat Usus zu sein, die Behörden bspw. Landesdatenschutzbeauftrage für [Bundesland] oder Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit immer als weiblich zu bezeichnen?

Das tun aber bspw. auch nicht die eigene Webseite der Behörde und so scheint es verwirrend, insbesondere wenn der aktuelle BfDi ja Ulrich Kelber und somit nicht weiblich ist.

Gibt es hierbei einen Grund? Oder ist das einfache eine technische Angelegenheit, dass man den Namen nicht dauernd ändern möchte, sobald es eine/n neue/n BfDI/LfDI gibt?

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Woran es genau liegt, kann ich dir nicht sagen.

Allerdings ist es nicht immer so. Für Hamburg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Meck-Pom- RLP, BaWü und Hessen ist die Bezeichung bei FdS männlich. Ich gehe davon aus, dass die Behörden einmal erstellt wurden, aber nicht regelmäßig upgedated.

Wenn dem so ist, könnte man ja dank dem neuen Werkzeug/der neuen Änderung, selbst Änderungen vorschlagen. (auf der Behördenübersichtsseite)
Ich würde nur gerne vorher klären, ob dies auch gewünscht ist, bevor ich hier mehrere Änderungen vorschlage.

Das wäre doch mal 'was Neues. Also nicht nur bei männlichen Bezeichnungen eine weibliche anpappen - z. B. die Lehrer-innen haben’s schwer - sondern auch bei weiblichen die männliche ergänzen, also: die Concierge-rich hat mich nicht eingelassen. Wundervolle Genderung.
Was machen wir aber nun mit dem Neutrum? Es ist von den Sprachwissenschaftler*innen dringend ein Antineutrum zu schaffen! Wozu zahle ich sonst meine Steuern?

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Was ich gerade noch sehe: Beim BfDI ist nur der Anzeigename weiblich. In der URL heißt es “bundesbeauftragter”.
Von daher sehe ich nicht, weshalb man das nicht machen sollte.

Ich find das generische Femininum gut. Hier ist es aber auch einfach so, dass wir bei 15.000 Behörden in der Datenbank nicht alle Bezeichnungen immer überprüfen. Es können gern Änderungen vorgeschlagen werden, wo die Bezeichnung offiziell eine andere ist.

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Der Grund liegt im neuen Bundesdatenschutzgesetz, in dem nur diese Form verwendet wird. Zum Beipsiel heißt es in § 8 (1) BDSG:

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