Wann ist eine Fachaufsichtsbeschwerde sinnvoll?

Moin,

ich selbst habe wegen einer IFG-Anfrage noch nie eine Fachaufsichtsbeschwerde geschrieben, gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu:

Das schöne an einer Fachaufsichtsbeschwerde ist, dass man sie auch nach dem Verstreichen der Rechtsmittelfrist einlegen kann sowie, dass keine Kosten entstehen, ist also billiger, als ein förmlicher Widerspruch. ^^
Doof ist halt leider, dass es dafür keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, sondern sich aus dem sehr abstrakten Artikel 17 GG ableitet. Die Behörde ist lediglich verpflichtet eine Entscheidung zu treffen, nicht mehr.

Bei einem Widerspruch hat man noch eine Begründung und einen VA, gegen den man Klagen kann. Wenn die Behörde nach eine Fachaufsichtsbeschwere den VA nicht zurücknimmt (§ 48 VwVfG) kann es passieren, dass andere Fristen auslaufen. Das ist natürlich blöd.

Nein. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist sinnlos, wenn man davon ausgeht, dass die Behörde bewusst die Information nicht herausgibt. Da ist dann der B/LfDI stärker (aber immernoch ziemlich schwach), weil er sowas in die “Öffentlichkeit” tragen kann, via Eintrag im Tätigkeitsbericht.

Die Fachaufsichtsbeschwerde kann hingegen sehr sinnig sein, wenn man merkt, dass die Behörde keiner Ahnung davon hat, was sie machen muss/soll/kann/will. Dann kann es passieren, dass die übergeordnete Behörde bemerkt, dass die anderen keine Ahnung haben und hebt den Bescheid auf / ändert ihn ab, wenn es offensichtlich ist, dass du im Recht bist (vA bei einfach an Anfragen an zB Hamburger Bezirke nach irgendeinem trivialem Thema, die aber nie solche Bescheide ausgestellt haben) und schult vlt dort das Personal. Dort könnte man aber auch theoretisch den B/LfDI fragen, sofern die Behörde einsichtig ist.

(Habe ich mich verständlich ausgedrückt?)

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