Vortrag dienstlich oder privat

Es ist jetzt schon das zweite Mal, dass mir eine Behörde die Herausgabe eines Vortrages verweigert, weil sie behauptet, dass ihr Mitarbeiter den Vortrag gar nicht im Rahmen seiner Arbeit erschaffen hat:

Erstens finde ich es nicht sehr überzeugend, dass jemand einen Vortrag über sein Arbeitsgebiet vorbereitet und den in seiner Freizeit hält (vielleicht sogar noch Reisekosten bei seiner Dienststelle abrechnet). In einem anderen Falle habe ich vor Gericht nach einer Nebentätigkeitsvereinbarung gefragt, die die Beklagte nicht vorlegen wollte und wofür der Richter auch keine Notwendigkeit sah. Aber zweitens werden die Vortragenden als Vertreter ihrer Dienststelle im Programm aufgeführt und haben das auch so auf ihren Titelfolien stehen. Also es sieht für mich nach Rosinenpickerei aus. Mehr noch: Falls es wirklich stimmt, dass da Leute Fachvorträge über ihr Arbeitsgebiet als Privatvergnügen halten, dann werden doch die Zuhörer getäuscht. Sie denken, sie bekommen offizielle Informationen einer Behörde präsentiert und in Wirklichkeit trägt nur jemand seine Privatmeinung vor.
Tja, also wie kommt man da ran?

Ach, wird das denn nicht langsam langweilig…

Finde ich nicht mal so weit her geholt. Auf Honorarbasis neben dem Hauptberuf in seinem Fachgebiet Vorträge halten ist nicht so abwägig.

Wenn er ein Honorar erhält, dann hat er es aber im Auftrag des Veranstalters erstellt, hier die Ärztekammer, dann wäre es doch auch wieder ein Verhältnis, wo der Auftraggeber Nutzungsrechte an dem Vortrag erwirbt.

Nicht zwingend, nein.