Vorlesungsunterlagen veröffentlichen

Hallo zusammen,

Ich habe ein größeres Anliegen, zu welchem ich gerne mal, die Meinung von anderen, erfahreneren Anfragestellern hören würde:

Spätestens seit Corona, sind die meisten Vorlesungen online verfügbar, meist per Video zumindest jedoch die Skripte. Jedoch sind diese meist im Intranet der Universität hinter Anmeldungsschranken versteckt. Für mich als nicht mehr Studierender ist es daher nur mit recht viel Aufwand möglich, einzelne Vorlesungen im Selbstudium zu erlernen. Dies ist für mich unverständlich, sind doch die meisten Universitäten von öffentlichen Geldern finanziert und die Lehre noch dazu ja (weitestgehend) kostenfrei. Statt also das Wissen an Universitäten frei zugänglich zu machen, wird es versteckt und kommerziellen Anbietern für Fernstudiengänge Tür und Tor geöffnet, wie auch schon bei den Altprüfungen. Auch für noch Studierende wäre dies eine tolle Möglichkeit eventuell andere Lehransätze von Professoren anderer Unis zu versuchen und sich das Thema so besser erschließen zu können.

Nun zur Frage: Ist dies ein grundsätzlich durch das IFG gedecktes Verfahren? Und besteht hier überhaupt breites Interesse oder ist das nur ein persönliches Anliegen von mir? Wie könnte man, die Veröffentlichung breit Anlegen, ohne jede Vorlesung einzeln Abfragen zu müssen

Beste Grüße
Till

Moin, willkommen im Forum!

ich fürchte das könnte sehr schwierig werden, weil die meisten (alle?) IFGs eine Regelung haben, die die Lehre an Unis und Schulen ausnimmt:

z.b. § 2 Abs. 3 IFG NRW:

Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.

Mecklenburg-Vorpommern hat z.B. nicht so eine Regelung, allerdings könnten dann Urheberrechte/geistiges Eigentum der Herausgabe entgegenstehen, da müsste man dann gucken ob solche Vorlesungsfolien (oder Vorlesungsaufzeichnungen?) vom geistigen Eigentum erfasst sind, das würde die Behörde bestimmt behaupten…

LG
Jannis

Wie Jannis schon sagte.

Prinzipiell ist die Idee ziemlich spannend und auch sinnvoll, halte ich aber insgesamt für nicht umsetzbar.
Relativ ähnlich, aber wohl aktueller ist da z. B. die Thematik mit den Abschlussprüfungen, da kannst du dich ja mal etwas einlesen: Neue Petition: Alte Prüfungsaufgaben digital & frei zugänglich machen!

Danke euch! Ich hatte die Petition schon gesehen und unterschrieben, schaue mir die rechtliche Argumentation aber gerne nochmal genauer an.
Zum geistigen Eigentum: Ich bin Ingenieur kein Jurist, deswegen kommt hier ganz viel gefärhliches Halb- eher Viertelwissen. Aber ist es nicht so, dass das was ich als Angestellter erstelle dem Unternehmen (bzw. Dienstherrn) gehört. Ausnahmen mit Patenten jetzt mal vorneweg genommen. Aber ich habe ja auch nicht das geistige Eigentum an den Sachen die ich erfinde, weil das ist ja mein Job. Wäre das hier nicht genauso?

Aber ich stelle auf jeden Fall mal eine Anfrage bei einer Uni aus Mecklenburg Vorpommern!

LG
Till

ja, grundsätzlich schon, allerdings haben das auch einige Länder bei der Verschlusssache Prüfung behauptet, meine ich :confused:

zur Antwort der Uni Greifswald, dass die Vorlesungsunterlagen keine amtlichen Informationen seien:

Dagegen würde ich einwenden, dass Ziel der Speicherung und Zurverfügungstellung der Vorlesungsunterlagen die Erfüllung der Pflichten als Dozent:in ist (Lehre an der Uni), und es sich somit um amtliche Zwecke handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2021 - 10 C 3/20, Rn. 19)

Das kannst du denen ja mal antworten und gleich ankündigen, dass du für den Fall, dass sie das anders siehst, ein Vermittlungsverfahren beim LfDI MV einleiten wirst, mit denen habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht :slight_smile:

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Für jedes Bundesland müsstest du einzeln schauen, ob nur der Prüfungsbereich vom Anwendungsbereich (z.B. Hamburg) oder ob die gesamte Lehre (z.B. NRW) ausgenommen ist. Manchmal gibt es auch wegen Corona Sonderregelungen, welche besagen, dass das Videomaterial nicht an Unbefugte weiter gegeben werden darf.

Selbst wenn es keinen Ausschluss gäbe, so wäre das Urheberrecht das größere Problem. Unproblematischer sind Vorlesungsunterlagen, welche von den Angestellten und Beamt:innen erstellt wurden. Denn in diesem Fall geht das Urhebrrecht/Nutzungsrecht an die Hochschulen über. Jedoch verbirgt sich dahinter ein größeres Problem, was ich bißchen platt ausdrücke: Viele Lehrende “klauen” Inhalte aus anderen Werken - mal mit ausdrücklicher Zustimmung der Urheber:innen und mal im Rahmen des Urheberrechtsgsesetzes.

Wenn du die Vorlesungsunterlagen anfragen würdest, kannst du davon ausgehen, dass entweder vielen geschwärzten Passagen leben musst, weil du dich für die Schwärzung einverstanden erklärt hast, oder dass eine Drittbeteiligung bzgl. aller nicht erteilten Urheberrechte durchgeführt werden muss. In allen Fällen kannst du davon ausgehen, dass es keine kostenfreien Anfragen sein werden und dass Zusatzkosten entstehen werden.

Es gäbe mehrere mögliche Ansatzpunkte:

  • Falls dich das Modul X interessierst, könntest du versuchen den Lehrenden direkt anzuschreiben und fragen, ob er dir die Vorlesungsunterlagen zur Verfügung stellen könnte.

  • Auf den persönlichen Seiten der Lehrenden oder der (Forschungs)Gruppe könnten auch die Vorlesungsunterlagen weltöffentlich gefunden und heruntergeladen werden.

  • Über ein IFG anfragen und die Sachen vor Ort anschauen, weil es keine Öffentlichkeit/Verfielfältigung im Sinne des UrhG gesetzes ist. Aber das kann Geld kosten und du dürftest wahrscheinlich keine Mitschriften machen.

Einige Lehrveranstaltungen werden über Lehraufträge durchgeführt, ob auch hier eine Rechteübertragung, wie bei den Angestellten und Beamt:innen gibt, weiß ich nicht. Daher könnte ggf. auch hier ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden müssen.

Du siehst leider ist das alles nicht ganz so trivial, wie man sich das wünschen würde. Ich hoffe, dass ich dir die Anregungen etwas weiterhelfen.

Früher hat man Vorlesungsunterlagen einfach auf seine Instituts-Homepage gestellt, aber später kamen so Plattformen wie Stud.IP, zu deren Nutzung die Mitarbeiter mehr weniger verpflichtet wurden. (Was die zusätzliche Veröffentlichung auf der eigenen Homepage nicht ausschließt, aber doppelte Arbeit macht.) Ebenso sollte es zum guten Ton gehören, seine wissenschaftlichen Artikel auf seine Homepage zu stellen oder auf den Uni-eigenen E-Print-Server oder einen internationalen Preprint-Server wie arxiv.org.
Die anderen haben es schon gesagt, dass die meisten Landesinformationszugangsgesetze den Zugang zu Lehrmaterialien ausschließen. Begründet wird das mit der Freiheit von Forschung und Lehre. Ich sehe nicht, wie die Freiheit von Forschung und Lehre eingeschränkt wird, wenn Leute Vorlesungsunterlagen ansehen wollen.