VIG/VIG-Anfragen und die Herausgabe (alter) Kontrollberichte: Möglichkeit über die Forschung anzufragen?

Hallo,

ich habe schon länger einen Gedanken zu den VIG-Anfragen bzw. „Topf Secret“-Anfragen, den ich einmal als Frage bzw. Grundgedanken formulieren möchten.

Wie sieht es eigentlich aus wenn man sich dem VIG und der Herausgabe von Kontrollberichten über das Thema Forschung und dem damit verbunden Recht auf Forschung für jedermann nähern würde?*

Dabei meine ich z.B. einerseits Kontrollberichte auch für den Zeitraum der letzten 5 fünf und davor anzufragen und sich darauf zu berufen dazu zum VIG oder dessen Anwendung zu forschen und eventuell dazu publizieren?

Wäre dies- erst einmal ganz allgemein gefragt- theoretisch (und praktisch) möglich oder überhaupt denkbar in diese Richtung einmal anzufragen bei den Behörden- unabhängig oder nicht auf Berufung auf das VIG?

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Auf das Verbraucherinformationsgesetz lässt sich das nur schwer stützen. § 3 S. 1 Nr. 1 lit. e VIG sagt dazu:

Der Anspruch […] besteht wegen […] entgegenstehender öffentlicher Belange nicht, […] in der Regel bei Informationen […], die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind;

Du könntest zwar argumentieren, dass Dein Argument der Forschung gegen das übrige öffentliche Interesse aufzuwiegen ist. Ob diese Abwägung ein anderes Ergebnis brächte, möchte ich allerdings in Zweifel ziehen.

Auf welches Gesetz möchtest Du Dich dann stützen? Das Verbraucherinformationsgesetz ist ja grundsätzlich anwendbar, liefert aber einen Auschlussgrund. Was die Landesinformationsfreiheitsgesetze angeht, enthalten diese ja, soweit ich den Überblick habe, eine zu § 1 Abs. 3 IFG parallele Vorschrift. Ich denke auch nicht, dass die Unterlagen für archivwürdig befunden ans Archiv gegeben werden und deshalb eine Einsichtnahme nach den kommunalen Archivordnungen denkbar gewesen wäre.

Unabhängig davon solltest Du natürlich untersuchen, wie lange die Fristen für die Aufbewahrung der Kontrollberichte betragen. Vielleicht werden diese ja tatsächlich nach der Fünfjahresfrist gelöscht (?).

(Vorstehendes soll keine Rechtsberatung darstellen. Alle Fragen solltest Du in Eigenverantwortung rechtlich prüfen.)

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