VIG-Anträge möglich für Betriebe,die sich in der Insolvenz befinden- aber ganz oder teilweise geöffnet sind?

§ 3 VIG enthält keinen entsprechenden Ausschluss- oder Beschränkungsgrund.
Hier hat schon mal jemand was zur Auskunft zu geschlossenen Betrieben geschrieben:

Dieser Ansicht schließe ich mich an. Ich sehe daher erst Recht keinen Grund, weshalb die Auskunft bei noch geöffneten Betrieben in Liquidation verweigert werden können sollte.

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