Ich würde sagen, dass auch für diese Betriebe, soweit sie denn noch betrieben werden (sprich als Gaststätten noch geöffnet haben) eine Auskunftspflicht besteht. Hast du einen konkreten Antrag, bei dem eine VIG-Anfrage abgelehnt wurde, weil ein Betrieb in Liquidation ist?
§ 3 VIG enthält keinen entsprechenden Ausschluss- oder Beschränkungsgrund.
Hier hat schon mal jemand was zur Auskunft zu geschlossenen Betrieben geschrieben:
Dieser Ansicht schließe ich mich an. Ich sehe daher erst Recht keinen Grund, weshalb die Auskunft bei noch geöffneten Betrieben in Liquidation verweigert werden können sollte.