VIG-Anträge möglich für Betriebe,die sich in der Insolvenz befinden- aber ganz oder teilweise geöffnet sind?

Meine Frage wäre:

Bei uns haben allein im letzten halben einige Betriebe geschlossen, die nun durch die Schließung nicht mehr unter das VIG fallen.

Nun gibt es mir einige bekannte Betriebe in der Insolvenz sich befinden- aber geöffnet haben oder zumindest zeitweise.

Ist das VIG auch einschlägig, wenn sich Betriebe (seit einigen Tagen oder seit geraumer Zeit) in der Insolvenz befinden?

Wie sieht es in diesen Sonderfällen aus?

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Ich würde sagen, dass auch für diese Betriebe, soweit sie denn noch betrieben werden (sprich als Gaststätten noch geöffnet haben) eine Auskunftspflicht besteht. Hast du einen konkreten Antrag, bei dem eine VIG-Anfrage abgelehnt wurde, weil ein Betrieb in Liquidation ist?

§ 3 VIG enthält keinen entsprechenden Ausschluss- oder Beschränkungsgrund.
Hier hat schon mal jemand was zur Auskunft zu geschlossenen Betrieben geschrieben:

Dieser Ansicht schließe ich mich an. Ich sehe daher erst Recht keinen Grund, weshalb die Auskunft bei noch geöffneten Betrieben in Liquidation verweigert werden können sollte.

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