VIG-Anfrage von Behörde "Stillgelegt"

Guten Tag,
meine VIG-Anfrage über TopfSecret/FragDenStaat wurde auf eine bestimmte unbestimmte Zeit stillgelegt.
Um das zu erklähren:
Ich habe einen Brief erhalten in dem gesagt wird, dass mir keine Auskunft über einen Betrieb in Wuppertal (NRW) gegeben wird, solange ein Landgasthof in Bayern vor dem Regensburger Verwaltungsgericht eine ähnliche VIG-Anfrage blockiert/dagegen klagt.

Ich würde jetzt einfach mal warten wie die Klage verläuft oder sollte ich anders handeln?

Das ist der letzte Beschluss, auf den sich der Sachbearbeiter bezieht:
Beigeladener: Nutzer von TopfSecret
Antragssteller: Landgasthof X*****
Antragsgegner: Freistaat Bayern

B e s c h l u s s :
I.Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid vom 30.01.2019 wird angeordnet.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.

Und noch eine Frage:
Gibt es noch jemanden der nach dem 15. März 2019(Tag des Beschlusses) eine solche Antwort bekommen hat, oder bekommt ihr trotzdem die Kontrollberichte auf eure Anfragen ausgehändigt?

Hallo @Scotti,

zu der Sache mit der Klage ging gestern eine Mail von FragDenStaat rum:

Liebe*r Marc Michalsky,

vielen Dank, dass Sie mit uns gemeinsam die Geheimniskrämerei in den Behörden beenden wollen und über unsere Plattform „Topf Secret“ Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen beantragt haben. Die Plattform hat die deutsche Behördenlandschaft und die Lebensmittelwirtschaft gehörig aufgewirbelt. Noch nie zuvor haben so viele Menschen in Deutschland von ihrem Recht Gebrauch gemacht, über das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Informationen zu Lebensmittelkontrollen abzufragen. Jetzt versucht die Lebensmittelwirtschaft, gegen Transparenz mit Klagen vorzugehen.

Was hat es mit den Klagen auf sich?

Behörden in Deutschland werden im Moment massenhaft mit Klagen überzogen. Wenn eine Behörde beabsichtigt, angefragten Infos an Antragsteller herauszugeben, gehen viele betroffenen Lebensmittelbetriebe gegen diese Entscheidung gerichtlich vor. Wir finden: Damit darf die Lebensmittelwirtschaft nicht durchkommen!

Haben Sie Post vom Gericht bekommen?

Haben Sie Post von einem Verwaltungsgericht bekommen, mit der Info, dass Sie zu einem Verfahren „beigeladen“ werden? Dann möchte der betroffene Lebensmittelbetrieb verhindern, dass Sie die beantragten Informationen bekommen. Keine Angst: Die Klage richtet sich nicht gegen Sie, sondern gegen die zuständige Behörde, die Ihnen eigentlich Auskunft erteilen wollte. Aber Sie können trotzdem aktiv werden, um die Bürgerrechte in Deutschland zu verteidigen - und wir unterstützen Sie dabei!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wenn ein Betrieb wegen eines von Ihnen gestellten Antrags gegen die zuständige Behörde klagt, haben Sie die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Das kann helfen, damit Sie die gewünschten Informationen von der Behörde letztlich auch bekommen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stellen Ihnen kostenlos einen Muster-Schriftsatz zur Verfügung, den wir gemeinsam mit unseren Anwältinnen und Anwälten entwickelt haben. Wenn Sie unseren Muster-Schriftsatz verwenden, können für Sie auch keine Gerichtskosten entstehen.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Bürgerrechte durchzusetzen! Deshalb bitten wir Sie:
Antworten Sie auf diese Email, sollten Sie von einem Verwaltungsgericht „beigeladen“ worden sein.

Wenn nicht, müssen Sie nichts weiter tun und auch nicht auf diese Mail antworten.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen

Arne Semsrott
FragDenStaat

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Moin Scotti,
interessant, danke! Du kannst jetzt entweder die anderen Klagen abwarten oder der Behörde schreiben, dass du um Bearbeitung der Anfrage bittest. Offenbar hat es ja nicht mal den Betrieb beteiligt und gefragt, ob die Daten herausgegeben werden dürfen. Das Verhalten des Amts ist etwas ungewöhnlich - die meisten anderen bescheiden die Anträge derzeit unabhängig von dem Urteil.
Beste Grüße
Arne