eigentlich beginnen Fristen mit dem folgendem Tag auf die Zustellung eines fristgebundenden Schriftstückes. Anders wäre es, wenn unverschuldet von der Behörde, der Antrag erst später dort ankommt. Beispielsweise wenn die Post anstatt von 2 Tagen 2 Monate braucht oder wenn eine Mail erst verspätet losgeht und ankommt.
Was ich mir hier vorstellen kann ist, dass der Antrag an ein Gesundheitsamt ging, das zum ersten März noch eine Vielzahl an offenen Vorgängne hatte und dann Coronabedingt nur noch mit teilkraft arbeiten kann. Trotzdem würden aber die Fristen normal gelten.
Manchmal steht in den Eingangsbestätigungen etwas wie “wir haben Ihren Antrag vom DD.MM.YYYY erhalten”. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
Zusammenfassend: Die Frist läuft schon und ist schon überschritten, weil der Antrag vorraussichtlich am 1. März 2020 zugegangen ist, wodruch die Frist am 2. März 2020 00:00 begonnen hat.