VIG-Anfrage Anfang März 2020 gestellt- Eingangsbestätigung am 24.06.2020- welche Fristen gelten?

Hallo,

ich hatte nicht über die “Topf secret”-Funktion sondern über meine private E-Mailadresse einen VIG-Antrag gestellt am 1.März 2020.

Mit Schreiben vom 24.06.2020 erhielt ich nun die Eingangsbestätigung zu diesem Antrag, die heute bei mir per Post einging.

Meine Frage wäre nun, ob die Bearbeitungszeit nach Auffassung der Behörde erst mit dem 24.06.2020 beginnt mit Fristengewährung etc… oder nicht?

Moin,

eigentlich beginnen Fristen mit dem folgendem Tag auf die Zustellung eines fristgebundenden Schriftstückes. Anders wäre es, wenn unverschuldet von der Behörde, der Antrag erst später dort ankommt. Beispielsweise wenn die Post anstatt von 2 Tagen 2 Monate braucht oder wenn eine Mail erst verspätet losgeht und ankommt.

Was ich mir hier vorstellen kann ist, dass der Antrag an ein Gesundheitsamt ging, das zum ersten März noch eine Vielzahl an offenen Vorgängne hatte und dann Coronabedingt nur noch mit teilkraft arbeiten kann. Trotzdem würden aber die Fristen normal gelten.

Manchmal steht in den Eingangsbestätigungen etwas wie “wir haben Ihren Antrag vom DD.MM.YYYY erhalten”. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Zusammenfassend: Die Frist läuft schon und ist schon überschritten, weil der Antrag vorraussichtlich am 1. März 2020 zugegangen ist, wodruch die Frist am 2. März 2020 00:00 begonnen hat.

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