Verweis auf Dokumente, die laut AA "nicht ausfindig gemacht werden konnten"

Servus,

ich hatte bezüglich der Bitte des FC Bayern München, „im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen“ eine IFG-Anfrage beim Auswärtigen Amt gestellt:

https://fragdenstaat.de/anfrage/spanische-polizeigewalt-fc-bayern-munchen/

Übermittelt wurde mir auf meine Anfrage nach der gesamten Korrespondenz/Kommunikation mit dem spanischen Botschafter, spanischen Behörden und/oder der spanischen Regierung ein vom spanischen Innenministerium an das Auswärtige Amt gerichtetes Schreiben. Diesem ist zu entnehmen, dass es sich um die “Fortsetzung des Schreibens des Generalsekretariats mit Ausgangsnummer 20.300 vom 10.5.2017 und in Bezugnahme auf unsere Email vom 18.5.2017 mit angehängtem Schreiben der Abteilung für Internationale Zusammenarbeit” handelt.

Jedoch fehlte sowohl das erwähnte Schreiben vom 10.5.2017 als auch das (bzw. die Email, inklusive dem Schreiben der Abteilung Internationale Zusammenarbeit) vom 18.5.2017. Auf weitere Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die besagten Schreiben “nicht ausfindig gemacht werden konnten”.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es noch eine Möglichkeit gibt, die Schrifstücke bzw. den Schriftverkehr, dessen Existenz durch das Schreiben des spanischen Innenministeriums belegt ist, noch zugestellt zu bekommen oder ob man akzeptieren müsse, wenn das Auswärtige Amt darlegt, dass die Schreiben “nicht ausfindig gemacht werden konnten”?

Bin über jeden Vorschlag über ein etwaiges weiteres Vorgehen dankbar.

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Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Auf jeden Fall ein interessanter und geradezu lustiger Fall.
Insbesondere, da du ja sogar Gebühren dafür bezahlt hast

Aber abgesehen davon übrigens, sehr gut argumentiert im Allgemeinen und hartnäckig geblieben! :smiley:

Was du auf jeden Fall machen kannst, ist um Vermittlung beim BfDI bitten,.

Wenn sie das Dokument nicht finden können, weil sie sich in ihren Akten nicht zurecht finden, ist das nicht dein Problem. Es gab da zB ein BVerfG-Urteil (unten in dem Beitrag), welches du mit zitieren könntest bzgl. der Aktenführung. Wobei es in deinem Fall ja weniger um Aufwand, als um das Finden des Dokumentes überhaupt geht…

Nebenbei nur der Hinweis, dass du die Widerspruchsfrist natürlich schon überschritten hast, mit der Anfrage also nicht wirklich rechtlich gegen die Behörde vorgehen kannst.
Du könntest natürlich die Anfrage nochmal stellen, evt. auch nur eine Anfrage zu den fehlenden zwei Dokumenten. Sie können sie ja kaum ablehnen, nur weil sie die Dokumente „verschlampt“ haben. :thinking:

Aber vlt. haben andere in diesem Forum noch mehr Ideen…

PS: Du kannst die Dokumente alle auch auf FragDenStaat online schwärzen – so musst du keine Papierschnipsel hinlegen zum Abdecken.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Die Schreiben müssten auch beim spanischen Innenministerium vorhanden sein, wenn es sich auf diese bezieht. Dann kannst du auch dort die Dokumente anfragen.

Es gibt in Spanien das Ley de Transparencia, das ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. Aber beim Anfragestellen stößt man schnell auf Schwierigkeiten. Um Anfragen online stellen zu können benötigt man ein digitales Zertifikat. Entsprechend wurde tu derecho a saber, das spanische FragDenStaat, geschlossen, weil sich die Behörden weigerten per Email auf Anfragen zu antworten. Anfragen per Post sollten aber möglich sein.

Edit: Das digitale Zertifikat wird nur bei Anfragen über das Transparenzportal der spanischen Regierung benötigt. Ich meine man kann auch Anfragen per Email stellen und wird dann zwecks Identitätsfeststellung die Antwort per Post erhalten.

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Vielen Dank für die sehr hilfreichen Hinweise.